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Titel Herzogtum Lauenburg

Ministerpräsident Günther zur Corona-Pandemie: ‚Lage ist dramatisch‘ – Maßnahmen konsequent umsetzen

von Pressemitteilung
Oktober 16, 2020
7. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2

Foto: pixabay.com

901
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Kiel (pm). Nach den Beratungen der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin hat sich Ministerpräsident Daniel Günther mit einem dringenden Appell an die Menschen in Schleswig-Holstein gewandt: „Die Lage ist dramatisch. Wir stehen in Deutschland am Anfang eines ungebremsten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen und müssen dringend jetzt eine ‚Haltelinie definieren'“, sagte er gestern (15. Oktober) in Kiel.

Zwar stehe Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Ländern mit den Infektionszahlen noch relativ gut da. „Aber wir müssen uns wappnen und unsere Maßnahmen konsequent umsetzen, dass wir nicht in eine ähnliche Situation wie zum Beispiel in Berlin kommen“, so der Ministerpräsident. Ohne drastische Maßnahmen bei weiter steigenden Infektionszahlen werde das nicht funktionieren. So seien Zusammenkünfte und Feiern extrem sensible Parameter für die Dynamik des Infektionsgeschehens beziehungsweise für die weitere Ausbreitung des Virus.

Ziel müsse es daher sein, schnellstmöglich das Infektionsgeschehen zu stabilisieren. Deshalb müssten alle Länder bei den notwendigen Maßnahmen mitziehen, so Günther. Darüber hinaus sei die Kontaktnachverfolgung das A und O: „Wenn das nicht funktioniert, werden wir die Dynamik nicht stoppen können. Hier müssen wir zwingend weitere Ressourcen mobilisieren.“

Bund und Länder haben sich bei einem Anstieg der Inzidenzwerte (IW) auf folgende Maßnahmen verständigt:

Begrenzung der Teilnehmerzahl für Feiern/ Feierlichkeiten im öffentlichen und privaten Raum (ab Inzidenzwert 35: 25 öffentlicher Raum/ 15 privater Raum; 50: 10/ 2 Hausstände, max. 10)
Umsetzung von Kontaktbeschränkungen (IW 50: max. 10 Personen)
Sperrstunden ab 23.00 Uhr (IW 35: Empfehlung; IW 50: Pflicht) und Ausschankverbot fürAlkohol (IW 50)
Obergrenze für Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (Ausnahmen bei Vorlage und Prüfung eines Hygienekonzepts)
erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum (IW 35)
Bewertung der Regelungen zu den touristischen Reisen innerhalb Deutschlands nach den Herbstferien und Erarbeitung einer Anschlussregelung im Lichte der aktuellen Entwicklung.

Kiel (pm). Nach den Beratungen der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin hat sich Ministerpräsident Daniel Günther mit einem dringenden Appell an die Menschen in Schleswig-Holstein gewandt: „Die Lage ist dramatisch. Wir stehen in Deutschland am Anfang eines ungebremsten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen und müssen dringend jetzt eine ‚Haltelinie definieren'“, sagte er gestern (15. Oktober) in Kiel.

Zwar stehe Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Ländern mit den Infektionszahlen noch relativ gut da. „Aber wir müssen uns wappnen und unsere Maßnahmen konsequent umsetzen, dass wir nicht in eine ähnliche Situation wie zum Beispiel in Berlin kommen“, so der Ministerpräsident. Ohne drastische Maßnahmen bei weiter steigenden Infektionszahlen werde das nicht funktionieren. So seien Zusammenkünfte und Feiern extrem sensible Parameter für die Dynamik des Infektionsgeschehens beziehungsweise für die weitere Ausbreitung des Virus.

Ziel müsse es daher sein, schnellstmöglich das Infektionsgeschehen zu stabilisieren. Deshalb müssten alle Länder bei den notwendigen Maßnahmen mitziehen, so Günther. Darüber hinaus sei die Kontaktnachverfolgung das A und O: „Wenn das nicht funktioniert, werden wir die Dynamik nicht stoppen können. Hier müssen wir zwingend weitere Ressourcen mobilisieren.“

Bund und Länder haben sich bei einem Anstieg der Inzidenzwerte (IW) auf folgende Maßnahmen verständigt:

Begrenzung der Teilnehmerzahl für Feiern/ Feierlichkeiten im öffentlichen und privaten Raum (ab Inzidenzwert 35: 25 öffentlicher Raum/ 15 privater Raum; 50: 10/ 2 Hausstände, max. 10)
Umsetzung von Kontaktbeschränkungen (IW 50: max. 10 Personen)
Sperrstunden ab 23.00 Uhr (IW 35: Empfehlung; IW 50: Pflicht) und Ausschankverbot fürAlkohol (IW 50)
Obergrenze für Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (Ausnahmen bei Vorlage und Prüfung eines Hygienekonzepts)
erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum (IW 35)
Bewertung der Regelungen zu den touristischen Reisen innerhalb Deutschlands nach den Herbstferien und Erarbeitung einer Anschlussregelung im Lichte der aktuellen Entwicklung.

Kiel (pm). Nach den Beratungen der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin hat sich Ministerpräsident Daniel Günther mit einem dringenden Appell an die Menschen in Schleswig-Holstein gewandt: „Die Lage ist dramatisch. Wir stehen in Deutschland am Anfang eines ungebremsten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen und müssen dringend jetzt eine ‚Haltelinie definieren'“, sagte er gestern (15. Oktober) in Kiel.

Zwar stehe Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Ländern mit den Infektionszahlen noch relativ gut da. „Aber wir müssen uns wappnen und unsere Maßnahmen konsequent umsetzen, dass wir nicht in eine ähnliche Situation wie zum Beispiel in Berlin kommen“, so der Ministerpräsident. Ohne drastische Maßnahmen bei weiter steigenden Infektionszahlen werde das nicht funktionieren. So seien Zusammenkünfte und Feiern extrem sensible Parameter für die Dynamik des Infektionsgeschehens beziehungsweise für die weitere Ausbreitung des Virus.

Ziel müsse es daher sein, schnellstmöglich das Infektionsgeschehen zu stabilisieren. Deshalb müssten alle Länder bei den notwendigen Maßnahmen mitziehen, so Günther. Darüber hinaus sei die Kontaktnachverfolgung das A und O: „Wenn das nicht funktioniert, werden wir die Dynamik nicht stoppen können. Hier müssen wir zwingend weitere Ressourcen mobilisieren.“

Bund und Länder haben sich bei einem Anstieg der Inzidenzwerte (IW) auf folgende Maßnahmen verständigt:

Begrenzung der Teilnehmerzahl für Feiern/ Feierlichkeiten im öffentlichen und privaten Raum (ab Inzidenzwert 35: 25 öffentlicher Raum/ 15 privater Raum; 50: 10/ 2 Hausstände, max. 10)
Umsetzung von Kontaktbeschränkungen (IW 50: max. 10 Personen)
Sperrstunden ab 23.00 Uhr (IW 35: Empfehlung; IW 50: Pflicht) und Ausschankverbot fürAlkohol (IW 50)
Obergrenze für Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (Ausnahmen bei Vorlage und Prüfung eines Hygienekonzepts)
erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum (IW 35)
Bewertung der Regelungen zu den touristischen Reisen innerhalb Deutschlands nach den Herbstferien und Erarbeitung einer Anschlussregelung im Lichte der aktuellen Entwicklung.

Kiel (pm). Nach den Beratungen der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin hat sich Ministerpräsident Daniel Günther mit einem dringenden Appell an die Menschen in Schleswig-Holstein gewandt: „Die Lage ist dramatisch. Wir stehen in Deutschland am Anfang eines ungebremsten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen und müssen dringend jetzt eine ‚Haltelinie definieren'“, sagte er gestern (15. Oktober) in Kiel.

Zwar stehe Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Ländern mit den Infektionszahlen noch relativ gut da. „Aber wir müssen uns wappnen und unsere Maßnahmen konsequent umsetzen, dass wir nicht in eine ähnliche Situation wie zum Beispiel in Berlin kommen“, so der Ministerpräsident. Ohne drastische Maßnahmen bei weiter steigenden Infektionszahlen werde das nicht funktionieren. So seien Zusammenkünfte und Feiern extrem sensible Parameter für die Dynamik des Infektionsgeschehens beziehungsweise für die weitere Ausbreitung des Virus.

Ziel müsse es daher sein, schnellstmöglich das Infektionsgeschehen zu stabilisieren. Deshalb müssten alle Länder bei den notwendigen Maßnahmen mitziehen, so Günther. Darüber hinaus sei die Kontaktnachverfolgung das A und O: „Wenn das nicht funktioniert, werden wir die Dynamik nicht stoppen können. Hier müssen wir zwingend weitere Ressourcen mobilisieren.“

Bund und Länder haben sich bei einem Anstieg der Inzidenzwerte (IW) auf folgende Maßnahmen verständigt:

Begrenzung der Teilnehmerzahl für Feiern/ Feierlichkeiten im öffentlichen und privaten Raum (ab Inzidenzwert 35: 25 öffentlicher Raum/ 15 privater Raum; 50: 10/ 2 Hausstände, max. 10)
Umsetzung von Kontaktbeschränkungen (IW 50: max. 10 Personen)
Sperrstunden ab 23.00 Uhr (IW 35: Empfehlung; IW 50: Pflicht) und Ausschankverbot fürAlkohol (IW 50)
Obergrenze für Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (Ausnahmen bei Vorlage und Prüfung eines Hygienekonzepts)
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Tags: Corona

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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