Berlin (pm). Der Bundesrat hat sich am 9. Oktober 2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf – vor allem im Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung.
Gesellschaftliches Engagement honorieren
Der Bundesrat wiederholt seine schon mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.
Der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll nach Ansicht der Länder erhöht werden: von derzeit 5.000 auf künftig 7.500 Euro. Das Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft müsse ebenfalls unterstützt werden – sie sollten künftig als gemeinnützig anerkannt werden. Auch dies entspricht einer früheren Forderung der Länder, die der Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.