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Titel Herzogtum Lauenburg

Corona-Fall in Kita – Kreisgesundheitsamt schließt Einrichtung in Mölln

Kreis ändert Vorgehen bei betroffenen Schulen

von Pressemitteilung
September 4, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

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Mölln (pm). Am Freitag, 4. September, hat das Kreisgesundheitsamt Herzogtum Lauenburg aufgrund eines positiven Covid-19-Befundes in einem Möllner Kindergarten die Kindertageseinrichtung zunächst geschlossen und für alle Kinder und das Personal Corona-Tests angeordnet. Bereits am Freitag war der Corona-Testbus der Kassenärztlichen Vereinigung zum Testen vor Ort.

Das betroffene Kind war nach Angaben des Kindergartens zuletzt am Freitag, 21. August, in der Einrichtung. Im Verlauf des Tages hatte es dann aber Erkältungssymptome entwickelt und wurde nach Hause geschickt. Angesteckt hat es sich wahrscheinlich in der eigenen Familie. Nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts würde die Quarantäne für die Kontaktpersonen bereits am heutigen Freitag auslaufen. Um jedoch ein Weitertragen möglicher Infektionen zu identifizieren, hat das Gesundheitsamt die Tests angeordnet. Da der Kindergarten mit einem offenen Konzept arbeitet, gehören alle Kinder und Mitarbeitenden zur Test-Kohorte. Betroffen sind insgesamt 28 Kinder sowie elf Mitarbeitende.

Sofern alle Ergebnisse noch am Wochenende eingehen und negativ ausfallen, kann die Einrichtung bereits am Montag, 7. September, den normalen Betrieb wieder aufnehmen. Die Betroffenen sind durch das Gesundheitsamt informiert worden.

Kreis ändert Vorgehen bei betroffenen Schulen

Da es im Zusammenhang mit den zuletzt ausgesprochenen Betretungsverboten aufgrund akuter Corona-Ausbruchsgefahren an Schulen zu Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Gesundheitsamt und betroffenen Schülern kam, wird das Gesundheitsamt das Verfahren bei neuen Fällen umkrempeln. Bisher wurden Betretungsverbote zunächst durch die Schule auf Weisung des Gesundheitsamtes mündlich oder elektronisch gegenüber den Schülern ausgesprochen, darauf folgte eine schriftliche Bestätigung des Verbotes durch das Gesundheitsamt. „Problematisch war dabei die Bearbeitungs- und Postlaufzeit“, erklärte am Freitag Landrat Christoph Mager, „Die teilweise über 100 schriftlichen Bescheide erreichten die Schüler fallweise erst nachdem die Schule das Betretungsverbot in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt mündlich wieder aufgehoben hatte. Das führte natürlich zu Verunsicherung und zahlreichen Nachfragen bei Schulen und Schulträgern.“

Für neue Situationen, in denen für eine Vielzahl von Personen ein Betretungsverbot ausgesprochen werden muss, hat das Gesundheitsamt daher ein anderes Verfahren vorgesehen: Quarantäneanordnungen werden unverändert zunächst telefonisch durch das Gesundheitsamt direkt gegenüber den Betroffenen ausgesprochen und dann schriftlich bestätigt. Betretungsverbote hingegen sollen künftig durch Allgemeinverfügung angeordnet werden, das heißt, nicht jeder Betroffene erhält einen eigenen Bescheid. „Die Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite des Kreises www.kreis-rz.de veröffentlicht und gilt dann unmittelbar für die angesprochenen Personenkreise,“ so der Landrat. „Die Schulen und Schulträger werden dann über die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung informiert und haben direkt eine rechtliche Grundlage um auf Fragen von Schülern und Eltern zu reagieren. Damit sollten die Verzögerungen in der Kommunikation, wie wir sie in den ersten Fällen leider erlebt hatten, vermieden werden.“

Mit Stand vom 3. September2020 gab es im Kreis Herzogtum Lauenburg 319 Corona-Infektionen, hiervon sind 279 Personen bereits wieder genesen, 18 Personen sind verstorben. Alle aktuellen Informationen zu Corona im Kreis unter www.kreis-rz.de/corona

.
Tags: CoronaCOVID-19MöllnSchule

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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