Büchen (pm). Vor kurzem wurden im FFH-Gebiet „Nüssauer Heide“ tote Rehe gefunden. Eines musste sogar vom Jagderlaubnisscheininhaber „erlöst“ werden. Aufgrund der starken Frequentierung des Gebietes durch Naherholungssuchende liegt es nahe, dass diese Fälle mit wildernden beziehungsweise nicht angeleinten Hunden zu tun haben.
Domestizierte Hunde töten in vielen Fällen dabei das Wild nicht auf „effektive“ Weise (bespielsweise durch einen Kehl- oder Genickbiss), sondern „irgendwie“. Dies kann für das Wild letzten Endes zu einem extrem schmerzhaften Tod führen. Hinzu kommt, dass aktuell die Rehkitze auf ihre „Mutter“ angewiesen sind. Wenn die zur Aufzucht notwendige Ricke stirbt, ist ein Ableben der Kitze wahrscheinlich.
Der Leinenzwang für Hunde im Wald ergibt sich aus dem Paragraf 17 des Landeswaldgesetzes für Schleswig-Holstein und dem FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet “Nüssauer Heide“.
Das Stören und Töten von zur Aufzucht notwendigen Elterntieren stellt nach Paragraf 22 (4) des Bundesjagdgesetzes zudem eine Straftat dar.
Für Fragen zu diesem Thema steht den Bürgern Ole Soltwedel von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Bundesforstbetrieb Trave, unter der Telefonnummer 0 170 -7928614 zur Verfügung.