Herzogtum Lauenburg (pm). Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich nach der aktuellen Corona-Quarantäneverordnung des Landes unmittelbar nach Ihrer Einreise nach Schleswig-Holstein nach Hause oder an einen anderen geeigneten Ort in Quarantäne begeben. Außerdem ist dann das Gesundheitsamt über die Einreise und das Antreten der Quarantäne zu informieren und auf Aufforderung ein kostenloser Corona-Test zu machen.
„Leider zeigt sich, dass sich die wenigsten Reiserückkehrer aus Risikogebieten tatsächlich bei uns melden. Es ist daher zu befürchten, dass auch die Quarantäneverpflichtungen nicht eingehalten werden,“ sagt Landrat Christoph Mager, „Dem Gesundheitsamt liegen über 200 Aussteigekarten von Reiserückkehrern vor, die bisher keinen Kontakt aufgenommen haben, die Mehrzahl aus der Türkei und Spanien“
Aussteigekarten sind Formulare, die bei der Einreise aus Risikogebieten, etwa am Flughafen, durch Passagiere ausgefüllt werden müssen. Diese werden durch den Flughafen an die jeweils zuständigen Gesundheitsämter weitergegeben. So ist eine Kontrolle der Quarantäneverpflichtungen möglich. Das Verlassen der Quarantäne ist nach der aktuellen Verordnung frühestens fünf Tage nach dem ersten negativen Corona-Test mit Vorlage eines zweiten negativen Ergebnisses möglich.
„Die Zahl derjenigen, die sich nicht melden, ob unbewusst oder bewusst, ist einfach noch zu hoch,“ betont Mager, Das Gesundheitsamt wird daher ab morgen (21. August) beginnen, die Einhaltung der Verpflichtungen zu kontrollieren.“ Verstöße können für die Betroffenen dabei teuer werden, Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die sich nicht unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, müssen mit einem Bußgeld von 150 bis 2.000 Euro rechnen. Das Nichtantreten der vierzehntägigen Quarantäne schlägt mit 500 bis 10.000 Euro zu Buche.
Auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-rz.de/corona sind wichtige Informationen für Reiserückkehrer zusammengefasst. Unter anderem sind Merkblätter des Landes in verschiedenen Sprachen verlinkt.