Herzogtum Lauenburg (pm). Zum 1. Juli ist die Steuersenkung im Rahmen eines von der Bundesregierung aufgelegten Maßnahmenpaketes zur wirtschaftlichen Wiederbelebung im Zuge der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Im Kundenservice der Vereinigte Stadtwerke GmbH (VSG) kommt es seitdem vermehrt zu Kundennachfragen.
Die VSG klärt auf: „Uns ist es wichtig, dass all unsere Kunden im größtmöglichen Umfang von den eingeräumten Steuererleichterungen profitieren. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, die abgesenkten Steuersätze auf die komplette Jahresverbrauchsabrechnung dieses Jahres anzuwenden“, erläutert Marita Lehnhoff, Leiterin der Verbrauchsabrechnung.
Sollte der Ablesezeitpunkt Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung in die Zeit zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 fallen, gilt die Mehrwertsteuersenkung für den gesamten Abrechnungszeitraum. „Das sei eine Option für die Energie- und Wasserversorgung,“ so Lehnhoff weiter. „Und die setzen wir um!“
Die Vereinigte Stadtwerke GmbH berechnet dann für den gesamten Abrechnungszeitraum 16 Prozent Mehrwertsteuer, beziehungsweise für Wasser fünf Prozent in der nächsten Jahresendabrechnung. Eine Zwischenablesung und Mitteilung der Zählerstände ist nicht notwendig. Den nicht unerheblichen Aufwand, die technische Anpassung der Prozesse zur temporären Steuersenkung anzupassen, befindet sich bereits in vollem Gange. Und wird schnellstmöglich abgeschlossen. Die Produkte auf der Internetseite sind bereits angepasst und auch im Online-Tarifrechner ist die Umstellung bereits erfolgt.