Schwarzenbek (pm). Am Abend des 1. Juli 2020 wurde ein 39 Jahre alter Mann nach einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei vorläufig festgenommen. Angesichts des klaren Sachverhaltes und da Zweifel bestanden, ob der Beschuldigte zu einer Hauptverhandlung erscheinen würde, wurde der Mann in Hauptverhandlungshaft genommen und im sog. beschleunigten Verfahren bereits am gestrigen Montag (06.07.2020) vor dem Amtsgericht Lübeck verurteilt.
Am 1. Juli 2020 gegen 21 Uhr wollte ein Streifenwagen des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg einen älteren PKW kontrollieren, der die BAB24 in Richtung Berlin befuhr. Als der Fahrer dies bemerkte, versuchte er sich durch Verlassen der Autobahn an der Anschlussstelle Schwarzenbek Grande der Kontrolle zu entziehen. Es schloss sich eine Verfolgungsfahrt auf der B 404 in Richtung Schwarzenbek an, während der der Wagen mehrere Verkehrsteilnehmer rücksichtslos überholte und diese gefährdete. In einer Situation kam es fast zu einer Kollision mit einem LKW. Bei erlaubten 70 Stundenkilometern wurde das Fahrzeug durchgängig mit einer Geschwindigkeit zwischen 140 und 160 Stundenkilometern geführt.
Im weiteren Verlauf konnte sich in Schwarzenbek in einer Spielstraße, die der Fahrer anstatt wie vorgeschrieben im Schritttempo mit einer Geschwindigkeit zwischen 50 und 60 Stundenkilometern befuhr, eine 29 Jahre alte Frau nur durch einen reaktionsschnellen Sprung auf die Auffahrt zu ihrem Haus verhindern, dass der PKW sie erfasste.
Kurz darauf stoppte der Wagen und der 39jährige Fahrer flüchtete zu Fuß in ein Waldgebiet. Dort konnte er von den Polizeibeamten (23 und 36 Jahre) jedoch eingeholt und festgenommen werden. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug über keine Zulassung verfügte und die daran angebrachten Kennzeichen aus einem Diebstahl stammten. Da der Fahrzeugführer zwar über eine Adresse in Schwerin verfügte, an der er sich jedoch nur selten aufhielt, bestanden Zweifel, dass er zu einer Hauptverhandlung erscheinen würde.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Lübeck daher am 02.07.2020 einen Hauptverhandlungshaftbefehl und beraumte Termin zur Verhandlung der Sache im sog. beschleunigten Verfahren am Montag, 6. Juli 2020 an. Bis zur Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt Lübeck verbracht.
Am gestrigen Tage wurde gegen den Mann dann wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung, unerlaubtem Kraftfahrzeugrennen und Straßenverkehrsgefährdung eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Durch den schnellen Prozess sichtbar beeindruckt und da er nun mit dem PKW nach eigener Auffassung nichts mehr anfangen konnte, übereignete er diesen im Anschluss an die Hauptverhandlung der Feuerwehr, damit diese das Fahrzeug zu Übungszwecken verwenden kann.