Herzogtum Lauenburg (pm). Nachdem die Schleswig-Holsteinische Landesregierung am 5. Juni 2020, die neue ab Montag geltende Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht hat, hat der Kreis Herzogtum Lauenburg die 17. Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Virus erlassen. Diese tritt ebenfalls am Montag, 8. Juni 2020, in Kraft.
Aufgrund des weiterhin niedrigen Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein und im Kreis Herzogtum Lauenburg (aktuell waren am 05.06.2020 im Kreis noch zwei infizierte Patienten in Behandlung) gelten ab Montag weitere Lockerungen für Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen.
Wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der Landesverordnung ab nächster Woche zur aktuell geltenden Fassung sind:
Die Neufassung des Abstandsgebots und Wegfall der bisherigen „Familienregelung“ entsprechend des Beschlusses auf Bundesebene für bis zu zehn Personen. Zukünftig sind private Treffen von bis zu zehn Personen wieder möglich – bislang war dies nur Familien erlaubt. Darüber hinaus können sich weiterhin Angehörige zweier Haushalte privat treffen, unabhängig von der Personenanzahl.
Für Veranstaltungen gelten zukünftig folgende Regelungen:
Veranstaltungen ohne dauerhafte Sitzplätze außerhalb geschlossener Räume sind bis 50 Personen zulässig.
Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Landmärkte usw.; nicht Wochenmärkte) außerhalb geschlossener Räume sind mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter außerhalb geschlossener Räume sind mit bis zu 250 Personen zulässig.
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter innerhalb geschlossener Räume sind mit bis zu 100 Personen zulässig.
Darüber hinaus gelten folgende Neuregelungen:
Öffnung der Gemeinschaftseinrichtungen wie Sammelumkleiden und Duschräume mit Hygienekonzept; gleiches gilt für Wellnessbereiche und Saunen,
Verlängerung der Öffnungszeiten von gastronomischen Angeboten,
Freizeitparks werden geöffnet und wie Zoos und ähnlichen Einrichtungen. behandelt,
Frei- und Hallenbäder werden geöffnet und zur Nutzung zu Sport-, Ausbildungs- und Therapiezwecken zugelassen.
Zudem wird für Fahrschulen die Mund-Nasen-Schutzpflicht in eine Mund-Nase-Bedeckungspflicht abgemildert und die Regelungen der Reiseverkehre zu touristischen Zwecken sind neugefasst. Im touristischen Reiseverkehr gilt eine Belegungsquote von 50 Prozent.
Die wichtigsten Änderungen in der Allgemeinverfügung des Kreises zur aktuell geltenden Fassung sind:
Umsetzung des Stufenkonzepts im Bereich Kindertagesstätten mit dem Ziel des Übergangs in den Regelbetrieb ab dem 22. Juni 2020. Dabei kann der Regelbetrieb unter bestimmten Gegebenheiten noch bis zum 28. Juni 2020 beschränkt werden;
Aufnahme der neuen Öffnungsschritte in den Grundschulen (alle Schüler gleichzeitig) sowie in allen anderen Schulformen die Ermöglichung des Schulunterrichts für alle – diese aber nicht gleichzeitig;
Im Bereich der stationären Pflege beziehungsweise Tagespflege werden ab dem 15. Juni 2020 Besuchsmöglichkeiten unter klaren Bedingungen geregelt (verpflichtendes Besuchskonzept) – Besuchsrecht nach den Möglichkeiten der Einrichtung anstatt wie bisher ein generelles Betretungsverbot mit Ausnahmen;
Wiederöffnung von teilstationären Einrichtungen der Pflege (insbesondere Tagespflegeeinrichtungen) unter Beachtung eines zu erstellenden Hygienekonzepts;
Für Gruppenangebote zur Betreuung (insbesondere nach der Alltagsförderungsverordnung – AföVO) wird eine entsprechende Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes festgeschrieben;
Werkstätten für Menschen mit Behinderung können zukünftig zu 50 Prozent ausgelastet werden;
Quarantänebestimmungen in stationären Einrichtungen werden gelockert.
Sowohl die Landesverordnung wie auch Allgemeinverfügung werden vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens weiterhin vom 7. Juni 2020 auf den 28. Juni 2020 verlängert.
Weitere Informationen sind zu finden unter www.kreis-rz.de/corona. Dort finden sich auch Verlinkungen auf die FAQ des Landes und weitere ergänzende Handreichungen und Konzepte – insbesondere für die Erstellung von Hygienekonzepten.