Herzogtum Lauenburg/Kiel (pm). In Schleswig-Holstein gelten ab dem kommenden Montag, 18. Mai, zahlreiche Lockerungen. Außerdem werden viele Verbote aufgehoben. So steht es in der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, die das Kabinett heute (16. Mai) verabschiedet hat. Die Regelungen betreffen vor allem die Bereiche Gastronomie, Tourismus, Veranstaltungen, Sport und Dienstleistungen. Auch Heilverfahren im Bereich der Vorsorge-, Reha- und Kureinrichtungen werden wieder zugelassen. Einzelheiten zu den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung und Hochschulen regelt darüber hinaus ein Erlass, der ebenfalls am Montag in Kraft tritt.
Die Landesverordnung und der Erlass sind gültig bis zum 7. Juni 2020. Die Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung vom 24. April 2020 wurde in die neue Landesverordnung überführt und als Folge entsprechend verlängert.
Eine weitere Lockerung betrifft ab Montag die Quarantäneregelungen für Reisende aus dem Ausland. Die heute vom Kabinett verabschiedete Quarantäne-Verordnung („Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein“, gültig bis 15. Juni 2020) sieht vor, dass die vierzehntägige Quarantäneregelung nicht mehr für Personen gilt, die aus Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Nordirland nach Schleswig-Holstein einreisen.
Landesverordnung, Erlass und Quarantäne-Verordnung im Internet: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse