Mölln (pm). Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Mölln darauf hin, dass mit Wirkung ab 28. April 2020 bundesweit zum Teil deutlich erhöhte Bußgelder im Bereich Straßenverkehr gelten, die auch in Mölln ihre Wirkung entfalten werden. Nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden künftig höhere Bußgelder fällig, auch die Bußgelder im Bereich der Parkverstöße wurden deutlich erhöht.
Teilweise sind neben den Bußgeldern mit Eintragungen im Fahrzeugregister zu rechnen. Künftig teurer als bisher werden zum Beispiel das Halten und Parken im Haltverbot, auf Geh- oder Radwegen, auf Schutzstreifen für den Radverkehr oder auf Sonderparkplätzen für schwerbehinderte Personen. Aber auch allgemeine Verstöße bei Parkscheiben- oder Parkscheinregelungen werden künftig höher ‚bebußt‘. Die Stadt Mölln bittet um Beachtung.
Beispiele aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:
Tatbestand Bußgeld in € Punkte
Parken an enger oder unübersichtlichen Straßenstelle 35
… dabei Andere behindert 55
… länger als eine Stunde 55
… dabei Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindert 100 1
Halten im absoluten Haltverbot 20
…. dabei Andere behindert 35
Parken im absoluten Haltverbot 25
… dabei Andere behindert 40
… länger als eine Stunde 40
… länger als eine Stunde mit Behinderung Anderer 50
Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt 55
… dabei Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 100 1
Halten auf Geh- oder Radweg 50
… dabei Andere behindert 55
Parken auf Geh- oder Radweg 55
… dabei Andere behindert 70 1
… länger als eine Stunde 70 1
Halten / Parken auf Schutzstreifen für den Radverkehr 55
… dabei Andere behindert 70-80 1
… länger als 15 Minuten 85
Halten / Parken innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder
Parkverbot (Zick-Zack-Linie) 55
… dabei Andere behindert 70
Parken in einem Abstand von weniger als 15 Meter von einem
Haltstellenschild / in einer Bushaltestelle 55
… dabei Andere behindert 70
unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch
betriebene Fahrzeuge 55
Parken im eingeschränkten Haltverbot 25
… dabei Andere behindert 40
… länger als eine Stunde 40
Parken ohne Parkschein, mit abgelaufenem Parkschein 20
ohne Parkscheibe, mit abgelaufener Parkscheibe 20
… länger als 30 Minuten 25
… länger als eine Stunde 30
… länger als zwei Stunden 35
… länger als drei Stunden 40