Mölln (pm). Die städtischen Spielplätze in Mölln sind ab dem 6. Mai 2020 wieder eingeschränkt geöffnet. Das meldet aktuell die Stadtverwaltung.
Entsprechend der Vorgaben der neuesten Landesverordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus wird die Sperrung der städtischen Spielplätze ab dem 6. Mai wieder aufgehoben und eine eingeschränkte Nutzung ermöglicht. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:
Bis auf weiteres ist die Nutzung der Spielplätze täglich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr zulässig.
Die Nutzung der Spielplätze ist ausschließlich Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erlaubt.
Kinder dürfen den Spielplatz nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.
Kinder sowie Aufsichtspersonen mit Atemwegserkrankungen dürfen den Spielplatz nicht betreten.
Bei der Nutzung des Spielplatzes ist ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Kindern und (erwachsenen) Begleitpersonen zu halten.
Auf jedem Spielplatz dürfen sich nur so viele Kinder aufhalten, wie Spielgeräte vorhanden sind.
Jedes Spielgerät darf zeitgleich nur von einem Kind genutzt werden. Ausgenommen davon sind Spielgeräte, die nur mit mehreren Kindern nutzbar sind (z.B. Wippen) – wenn die Mindestabstände bei der Nutzung eingehalten sind.
Die Nutzung eines Spielplatzes durch Kindergruppen ist nur zulässig, wenn die Kinder alle aus einem Haushalt stammen. In diesen Fällen ist je Gruppe eine erwachsene Aufsichtsperson ausreichend.
An jedem Spielplatz werden ausreichend Hinweistafeln zu den Nutzungsregeln sowie allgemeinen Hygienehinweisen angebracht. Die Stadt bittet dringend um Beachtung der Nutzungsregeln und wird die Einhaltung dieser Regeln auch überprüfen.