Herzogtum Lauenburg (pm). Ab Montag, 4. Mai 2020, gelten im Kreis Herzogtum Lauenburg wie im übrigen Land neue Regelungen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat den Landeserlass mit seiner jetzt 14. Allgemeinverfügung zur SARS-CoV-2 umgesetzt.
Ab Montag gelten damit folgende Lockerungen:
1. Campingplätze dürfen wieder zum Dauercamping genutzt werden, allerdings nicht als Quarantänequartier. Die Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen müssen jedoch weiterhin geschlossen gehalten werden. Von Dauercamping wird ab einer Mietzeit für einen Campingstellplatz von fünf Monaten ausgegangen.
2. Die Einreise aus anderen Bundesländern für Zweitwohnungsbesitzer und zum Dauercamping wird landesweit wieder gestattet. Auch das Aufsuchen bestimmter wieder geöffneter Freizeiteinrichtungen, wie Sportboothäfen, Spielplätze oder Museen, aus anderen Bundesländern ist wieder erlaubt.
3. Friseure, Nagelstudios und Fußpflege können wieder öffnen sofern ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Tattoostudios und Betriebe der Gesichtskosmetik bleiben weiterhin geschlossen.
5. Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen sind unter Auflagen gestattet
6. Das Betretungsverbot für Schulen und Kindertageseinrichtungen wird gelockert, ein Bringen und Abholen kann durch eine Begleitperson nun auch wieder direkt in bzw. aus der Einrichtung erfolgen
Mit Stand von Donnerstagabend, 30. April 2020, gab es im Kreis Herzogtum Lauenburg 262 labordiagnostisch bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 226 davon sind nach Berechnung des Gesundheitsamtes bereits wieder genesen. Die Zahl der an Covid-19 Verstorbenen hat sich im Kreis Herzogtum Lauenburg auf elf Menschen erhöht, in der Nacht auf Donnerstag verstarben zwei Personen aus einem Pflegeheim in Lauenburg an der Elbe in Folge ihrer Erkrankung. Von 35 Bewohnern im betroffenen Pflegeheim haben sich nach derzeitigem Stand elf mit dem SARS-CoV-2-Erreger angesteckt, fünf von ihnen verstarben in Folge der Infektion, vier befinden sich zur Behandlung in einer Klinik.
Alle Informationen des Kreises Herzogtum Lauenburg zum Thema SARS-CoV-2 unter www.kreis-rz.de/corona.