Herzogtum Lauenburg (pm). Ab 29. April gilt in allen Bundesländern die Maskenpflicht. Meist gilt sie im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Dazu Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung: „Viele tragen selbst genähte Masken, die sie mehrmals verwenden können. Damit die Masken ihren Zweck erfüllen, sollten Träger sie nach jedem Gebrauch waschen.“
Reuter weiter: „Um Keime abzutöten, sind mindestens 60 Grad Celsius mit einem Vollwaschmittel in der Waschmaschine zu empfehlen. Wer nicht ständig die Maschine anschalten möchte, kann die Maske auch mindestens fünf Minuten lang in kochendes Wasser legen, zum Beispiel in einem Topf auf dem Herd. Manche Virologen raten auch zum Bügeln: Hier darauf achten, dass der Stoff und die Nahtstellen richtig heiß werden. Von einer Reinigung im Backofen oder in der Mikrowelle raten viele Experten ab.
Insbesondere bei Masken mit Drahtbügeln besteht hier die Gefahr von Funkenflug oder einem Verbrennen des Stoffs. Sind nach dem Waschen Risse oder Beschädigungen zu erkennen, die Maske nicht wiederverwenden. Übrigens: Vor dem Auf- und nach dem Absetzen gründlich die Hände waschen, damit die Maske keimfrei bleibt, und sie möglichst nur an den seitlichen Gummibändern anfassen!“