Kiel (pm). „Träger sozialer Einrichtungen, die sich um Menschen in Notlagen kümmern, können ab sofort bei den Kreisen und kreisfreien Städten Förderungen beantragen. Insgesamt stellt das Land dafür in Folge der Corona-Krise drei Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil der Fondmittel für den Kreis Herzogtum Lauenburg beträgt 163.400 Euro. Dies kommt besonders den Tafeln und der Hilfe für Obdachlose zugute. Aber auch andere Hilfen, mit denen soziale Härtefälle und menschliche Notlagen gelindert werden, können aus dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten unterstützt werden“, so die lauenburgischen Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Klaus Schlie. Tschacher weiter: „Das ist eine absolut notwendige humanitäre Hilfe in dieser schwierigen Zeit für diejenigen, die am Rand unserer Gesellschaft leben“.
Diese Hilfe, für die sich die CDU-Landtagsabgeordneten seit einiger Zeit eingesetzt haben, kann nun konkret anlaufen. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 15. März 2020 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Sie unterstützt die großartigen Initiativen und Hilfen, die in diesem Bereich stattfinden. Tafeln können dadurch Lebensmittel einkaufen. Dies wird helfen, die zum Teil weniger gewordenen Lebensmittelspenden aufzufangen und bietet Tafeln die Möglichkeit, unter Einhaltung der notwendigen Abstands- und Hygieneregeln ihre gewohnte Arbeit fortzusetzen.
Gefördert werden können auch medizinische Leistungen für Personen ohne regulären Zugang zum Gesundheitssystem. „Obdach- und Wohnungslose sind durch das Corona-Virus besonders gefährdet. Deswegen sind auch medizinische Leistungen durch den Fonds möglich“, so Klaus Schlie abschließend.