Herzogtum Lauenburg (pm). In Zeiten von Kontaktbeschränkungen und der Gefahr von Ansteckungen mit dem Corona-Virus meiden Eltern im Kreis Herzogtum Lauenburg auch die Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder beim Kinderarzt. Da die Gesundheitsangebote im Kindesalter für eine gesunde Entwicklung jedoch sehr wichtig sind, gelten ab sofort Ausnahmeregelungen für einige der so genannten U-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. „Um die Entwicklung der Kinder kontinuierlich zu begleiten, sollten die U-Untersuchungen und Impfungen in Absprache mit dem Kinderarzt jedoch unbedingt zeitnah nachgeholt werden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Die für die Früherkennungsuntersuchungen U6 (10. bis 12. Lebensmonat), U7, U7a, U8 und U9 für Kinder im Alter zwischen zwei und fünf Jahren normalerweise vorgeschriebenen festen Termine und Terminabstände wurden vorübergehend aufgehoben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben wegen der Corona-Krise in Sonderregelungen andere Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten vereinbart. „Eltern können nun in Absprache mit den Kinderärzten die Untersuchungen und Impfungen gegebenenfalls verlegen, sollten diese jedoch möglichst zeitnah nachholen“, so Wunsch. Für die Untersuchungen U2, U3, U4 und U5 gibt es hingegen keinerlei Änderungen.
Wenn in den nächsten Wochen bei einem Kind eine U-Untersuchung angesetzt ist, sollten sich Eltern am besten direkt mit ihrer Kinderarztpraxis in Verbindung setzen, um einen passenden Termin für die Untersuchungen und für Impfungen zu vereinbaren. Für die Nachweise zu den Untersuchungen im Gelben Heft im Zusammenhang mit den Bonusprogrammen der Krankenkassen ergeben sich keinerlei Nachteile, wenn ein späterer Termin in Anspruch genommen wird. Die Festlegungen zu veränderten Bedingungen für die U-Untersuchungen sollen vorerst bis Ende September 2020 beibehalten werden.
Die AOK NordWest übernimmt nach der U9 zusätzlich noch die Kosten für die beiden wichtigen Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11. Bei der U10 sollen Entwicklungsstörungen wie Schulleistungsstörungen oder Störungen der motorischen Entwicklung bei Kindern im Alter von sieben bis acht Jahren erkannt werden. Und für neun- bis zehnjährige Kinder zahlt die AOK NordWest die U11. Hier sollen ein möglicher problematischer Umgang mit Suchtmitteln erkannt und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützt werden. Da die Untersuchungszeiträume direkt ineinander übergehen, ist hier keine Fristverlängerung vorgesehen.
Weitere Informationen zu Kinder-Vorsorgeuntersuchungen unter www.aok.de/nw Stichwort ‚Vorsorgeuntersuchungen für Babys und Kinder‘.