Geesthacht (pm). „Auch wenn Geschäfte bis zu einer Fläche von bis zu 800 Quadratmeter seit Montag wieder öffnen durften, sei die Gefahr des Coronavirus noch lange nicht gestoppt und überwunden. Das, was wir bis Dato erreicht haben, müssen wir sichern und konsequent mit Schutz behüten. Einen Nasen- und Mundschutz sehe ich daher als sinnvolles Instrument im Kampf gegen die Pandemie. In den vergangenen Tagen hatte ich diesbezüglich schon Gespräche mit dem Kreis, um eine Maskenpflicht für den Kreis Herzogtum Lauenburg und dementsprechend auch für Geesthacht einzuführen. Ich freue mich nun, dass sich das Land Schleswig-Holstein für diesen Weg entschieden hat“, erläutert Bastian Numrich Kreistagsabgeordneter und Mitglied der Ratsversammlung in Geesthacht.
Aus welchem Grund eine Pflicht zum Tragen einer Nasen- und Mundbedeckung erst zum 29. April 2020 Gültigkeit hat, erschließt sich leider nicht. Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind bereits mit einem Schutz ausgestattet, zudem kann schließlich auch ein Tuch oder Schal zum Schutz verwendet werden. Auch für die Schulen sollte diese Regelung überdacht werden.
„Trotz der relativ guten Zahlen und gerade im Hinblick auf die bereits beschlossenen Erleichterungen und eventueller weiteren Öffnungen muss der Schutz der Bevölkerung weiterhin oberste Priorität haben. Die Maskenpflicht sei ein geringer „Eingriff“ zum Zwecke der Minimierung des Ansteckungsrisikos. Wenn möglichst viele Menschen einen Nasen-Mundschutz tragen, bietet diese Maßnahme einen guten Schutz“, so Nicole Voß, CDU Ortsvorsitzende abschließend.