Herzogtum Lauenburg (pm). Ab heute, 20. April 2020 gelten mit der zwölften Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die neuen, teilweise erleichterten Regelungen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus. Nachdem in der Landesverordnung von Sonnabend unter anderem die Öffnung von Geschäften mit bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet wird, regelt die Allgemeinverfügung des Kreises vor allen Dingen die Erweiterung der Notbetreuung in den Schulen bis zur Klassenstufe sechs und in den Kindertageseinrichtungen generell für Kinder von Alleinerziehenden und für Kinder von Eltern, bei denen ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastrukturen arbeitet.
Voraussetzung für die Notfallbetreuung ist allerdings, dass eine anderweitige Alternativbetreuung nicht zur Verfügung steht. Dies kann zum Beispiel bei Kurzarbeitsregelungen oder einem ohnehin zuhause befindlichen Elternteil der Fall sein. Zudem sind die Betretungsregelungen für Schulen angesichts der beginnenden Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen angepasst worden.
Eine Übersicht zu Fragen, was nunmehr gestattet und was untersagt ist, findet sich weiterhin unter www.kreis-rz.de/corona.