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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Berkenthin

Neue Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Bekämpfung des Corona-Virus

von Pressemitteilung
April 20, 2020
Neue Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Bekämpfung des Corona-Virus

Die Öffnung von Geschäften mit bis 800 m² Verkaufsfläche wird wieder gestattet. Es ist aber weiterhin 1,5 Abstand zu halten. Maximal dürfen nur 10 Kunden pro 100 Quadratmeter Ladenfläche das Geschäft betreten. Bild von Kasjan Farbisz auf Pixabay

1.9k
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Herzogtum Lauenburg (pm). Ab heute, 20. April 2020 gelten mit der zwölften Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg die neuen, teilweise erleichterten Regelungen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus. Nachdem in der Landesverordnung von Sonnabend unter anderem die Öffnung von Geschäften mit bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet wird, regelt die Allgemeinverfügung des Kreises vor allen Dingen die Erweiterung der Notbetreuung in den Schulen bis zur Klassenstufe sechs und in den Kindertageseinrichtungen generell für Kinder von Alleinerziehenden und für Kinder von Eltern, bei denen ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastrukturen arbeitet.

Voraussetzung für die Notfallbetreuung ist allerdings, dass eine anderweitige Alternativbetreuung nicht zur Verfügung steht. Dies kann zum Beispiel bei Kurzarbeitsregelungen oder einem ohnehin zuhause befindlichen Elternteil der Fall sein. Zudem sind die Betretungsregelungen für Schulen angesichts der beginnenden Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen angepasst worden.

Eine Übersicht zu Fragen, was nunmehr gestattet und was untersagt ist, findet sich weiterhin unter www.kreis-rz.de/corona

.
Tags: Corona

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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