Kiel (pm). Die Anzahl der an die Landesmeldestelle gemeldeten Covid19-Fälle, Stand 17. April 2020 mit einer Zusammenfassung vom 16. April 2020: 2.349 Fälle wurden bislang seit Beginn der Epidemie insgesamt in Schleswig-Holstein der Landesmeldestelle gemeldet (+55 im Vergleich zur Meldung am Vortag). Im Kreis Herzogtum Lauenburg 222 gemeldete Fälle (+ 10 im Vergleich zur Meldung am Vortag). Im Kreisgebiet sind bislang sechs Personen an den Covid19-Folgen verstorben (+ 1 im Vergleich zur Meldung am Vortag).
Genesene Personen: Die Anzahl inzwischen genesener Personen ist nicht meldepflichtig und daher nicht statistisch bei der Landesmeldestelle erfasst. Das Robert-Koch-Institut (RKI) nimmt jedoch auf Basis verschiedener Faktoren wie zum Beispiel Krankheitsbeginn und Krankheitsdauer Schätzungen zur Anzahl genesener Personen vor. Demnach sind in Schleswig-Holstein derzeit seit Beginn der Epidemie 1.600 Personen genesen. Die Daten des RKI – die einen kleinen zeitlichen Versatz zu den Landesdaten haben können – finden Sie hier: https://corona.rki.de (zum Aufrufen des Dashboards wird ein aktueller Internet-Browser benötigt. Durch einen Klick auf das entsprechende Bundesland in der Übersichtsliste kann die Zahl der Genesenen für Schleswig-Holstein aufgerufen werden.)
Hospitalisierung seit Beginn der Epidemie: 354 Personen sind oder waren demnach in klinischer Behandlung (+ 11 im Vergleich zur Meldung am Vortag).
Hospitalisierung derzeit: 136 Personen befinden sich derzeit in klinischer Behandlung (-1 im Vergleich zur Meldung am Vortag).
Todesfälle: 59 Todesfälle im Zusammenhang mit der Viruserkrankung gemeldet (+1 Herzogtum Lauenburg, + 1 Pinneberg, + 2 Stormarn im Vergleich zur Meldung am Vortag). Enthalten ist ein Todesfall in Ägypten, der Schleswig-Holstein zugerechnet wird, da der Verstorbene Einwohner in Schleswig-Holstein war.
Basis für die Daten sind die Zahlen, die die Kreise und kreisfreien Städte auf dem offiziellen Meldeweg der Landesmeldestelle mitteilen. Da die Datenerfassung und Übermittlung Zeit benötigt, können Abweichungen von den vor Ort kommunizierten Fällen entstehen. Im Einzelfall kann es auch zu einer Reduzierung der gemeldeten Fälle kommen, zum Beispiel wenn sich eine Meldung nicht bestätigt hat.
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