Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der neuen, ab Samstag zusätzlich geltenden Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus werden Ein- und Rückreisende aus dem Ausland verpflichtet, sich unmittelbar nach der Rückkehr bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und eine vierzehntägige Quarantäne anzutreten.
Ausnahmen von dieser Regelung gelten in erster Linie für Personen, die Menschen, Waren oder Güter grenzüberschreitend transportieren, also etwa für Fernfahrer, Pendler oder Personen, die für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der staatlichen Institutionen erforderlich sind. Das Gesundheitsamt entscheidet auf Antrag über weitere Ausnahmen. Die erforderlichen Anzeigen zur Einreise von Saisonarbeitern sind ebenfalls an das Gesundheitamt zu richten.
Mit Beginn der Quarantäne gilt gleichzeitig ein Besuchsverbot. Bei einem Auftreten von Krankheitssymptomen ist das Gesundheitsamt zu informieren. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Meldungen, Anzeigen und Anträge können ab Ostersamstag, 11. April 2020, dem ersten Geltungstag der neuen Verordnung, an die Mailadresse gesundheitsdienste@kreis-rz.de gesandt oder ab Dienstag über die Telefon-Hotline des Gesundheitsamtes unter 04541 888-380 durchgegeben werden. Erforderlich sind Angaben zu Namen, Geburtsdatum, Anschrift, telefonischer Erreichbarkeit, Land, aus dem die Einreise erfolgt ist, Einreisestelle und Einreisedatum in die Bundesrepublik Deutschland.
Alle Informationen des Kreises Herzogtum Lauenburg zu Corona unter www.kreis-rz.de/corona.