Kiel (pm). Angesichts dubioser Internetseiten, mit denen sich Cyber-Kriminelle in Nordrhein-Westfalen offenbar Corona-Soforthilfe-Auszahlungen zu erschleichen versuchen, prüft aktuell auch die schleswig-holsteinische Investitionsbank, ob es ähnliche Fälle in Schleswig-Holstein gibt und hat daher bereits vorsorglich Kontakt zum Landeskriminalamt (LKA) aufgenommen. Dem Dezernat „Cybercrime und Digitale Spuren“ des LKA sind derzeit noch keine angezeigten Fälle in Schleswig-Holstein bekannt. Die Ermittler behalten die Entwicklung der Lage nach Angaben einer Sprecherin jedoch im Blick, um schnell reagieren zu können.
In Nordrhein-Westfalen hatten Betreiber der Fake-Seiten mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und offenbar auch selbst betrügerische Anträge gestellt. „Wir werden alles daran setzen, skrupellose Betrüger, die die Corona-Krise und die Not der Antragsteller auszunutzen versuchen, rasch zu identifizieren und ihnen das Handwerk zu legen“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz am 9. April in Kiel.
Zugleich appellierte Buchholz gemeinsam mit Finanzministerin Monika Heinold auch an die Ehrlichkeit der Antragsteller selbst. „Die Fälle in Nordrhein-Westfalen zeigen uns, dass wir auch in diesen schwierigen Zeiten, in denen alles schnell geht, genau hinschauen müssen. Es sind die Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger, die wir ausgeben und jeder Euro soll da ankommen, wo er tatsächlich gebraucht wird. Subventionsbetrug ist ein Straftatbestand. Betrüger müssen sich darauf einstellen, dass sie später zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Heinold.
Buchholz erinnerte daran, dass die Bearbeitung von mittlerweile fast 50.000 Sofort-Hilfe-Anträgen eine Herkulesaufgabe sei, die auch viel Solidarität erfordere: „Jeder Euro wird gebraucht, um denen zu helfen, die es wirklich nötig haben, weil sie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Deshalb müssen zu viel gezahlte Soforthilfen auch unaufgefordert zurückgezahlt werden“, so Buchholz. Wenn der größte Arbeitsberg bewältigt ist, werde es zumindest stichprobenartige Prüfungen geben