Herzogtum Lauenburg (pm). Am 1. März 2020 erreichte der neuartige Coronavirus erstmals das Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg. Seither hat das Kreisgesundheitsamt durch konsequente Anordnung von Quarantänemaßnahmen und intensive Kontakermittlungsarbeit versucht, die sogenannte Containment-Phase, also das Eindämmen der Ausbreitung der Krankheit, aufrechtzuerhalten. Auf mehrere Erlasse der Gesundheistministeriums verfügte der Kreis bisher elf Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Erkrankung und zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen im Kreisgebiet. Die Lage bleibt dabei weiter dynamisch und der Erfolg der bisher getroffenen Maßnahmen wird sich durch die Inkubationszeit erst mit Verzögerung in den Zahlen widerspiegeln.
Die vorgenommenen kurzfristigen Änderungen in der Organisation der Kreisverwaltung zeigen zumindest jetzt schon erste Erfolge: „Die Zuteilung von Mitarbeitenden aus anderen Fachdiensten zum Gesundheitsamt hat dort zu einer erheblichen Entlastung geführt. Auch das Auslagern von Telefonkapazitäten in ein spezielles Hotline-Team hat sich bisher als richtige Entscheidung erwiesen. Die zum Teil fachfremden Mitarbeitenden haben sich mittlerweile sehr gut in ihre neuen Tätigkeiten eingearbeitet und sorgen so dafür, dass sich die Gesundheitsaufseher auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können,“ so Landrat Christoph Mager. „Wenn sich die Menschen im Kreis weiter so gut an die Vorgaben halten, bleiben uns Bilder, wie wir sie in Italien oder derzeit in New York sehen müssen, hoffentlich erspart. Die Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden im Kreis sowie die Polizei helfen der Kreisverwaltung dankenswerterweise bei der Kontrolle der geltenden Regeln.“
Mit Stand vom 8. April 2020 sind für das Kreisgebiet 178 positiv getestete Covid-19-Patienten bestätigt und durch das Gesundheitsamt insgesamt mehr als 1.200 Quarantänefälle angeordnet. sechs Menschen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg mit einem positiven Covid-19-Befund sind bisher verstorben, davon drei aus einem Pflegeheim in Wentorf, in dem sich der Virus vor zwei Wochen unter Bewohnern ausgebreitet hatte. Das Pflegeheim wird bis zum Ende der Quarantänezeit der Bewohner kommissarisch durch die Kreisverwaltung geführt.
Für das bevorstehende Osterwochenende ruft Landrat Christoph Mager die aktuellen Regelungen in Erinnerung: „Öffentliche Osterfeuer sind im gesamten Kreisgebiet ausnahmslos verboten. Wer ein privates Osterfeuer auf seinem Grundstück angemeldet hat, darf neben der eigenen Familie höchstens einen Gast dazu einladen. In Anbetracht der Situation sollte aber grundsätzlich auf das Abbrennen von Osterfeuern verzichtet werden. Die örtlichen Ordnungsbehörden können die Feuer im Einzelfall auch untersagen, etwa um die Ortsfeuerwehren vor zu vielen Einsätzen zu schützen.“
Kurios: einige Hamburger scheinen den Sachsenwald in Hamburg zu vermuten. Kontrollen der letzten Tage ergaben, dass der Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg Ziel diverser touristischer Ausflüge von Hamburgern nach Schleswig-Holstein war. Die örtliche Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass der Sachsenwald in Schleswig-Holstein liegt und touristische Ausflüge aus anderen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit darstellen.