Kiel (pm). Für Zugewanderte und Flüchtlinge ist das Verfahren für den Zugang zu Ernte-Arbeiten in der Landwirtschaft ab sofort einfacher. Das Innenministerium und die Regionaldirektion Nord der Agentur für Arbeit haben die Verfahren in diesem Bereich deutlich beschleunigt. Notwendige Beteiligungs- und Zustimmungsverfahren sowie Bescheinigungsänderungen finden nun hinter den Kulissen statt und ersparen interessierten Erntehelfern den sonst erforderlichen Gang zur Zuwanderungsbehörde. Den Arbeitgebern werden Listen mit Arbeitserlaubnissen zur Verfügung gestellt, die während der Erntezeit die Arbeitsaufnahme legitimieren.
„Ich habe dem Bauernverband Schleswig-Holstein meine Unterstützung zugesagt, und wir haben Wort gehalten. Mit diesem sofort umsetzbaren Angebot für schon in Schleswig-Holstein aufhältige Menschen ergänzen wir die auf Bundesebene vereinbarte Möglichkeit der Einreise von bundesweit insgesamt 80.000 Erntehelfern bis Ende Mai. Wir haben die Zugangsmöglichkeiten für Zugewanderte und Flüchtlinge zu Erntearbeiten in der Landwirtschaft deutlich erleichtert. Damit leisten wir unseren Beitrag, damit die landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein zusätzliches Personal für die Spargelernte und andere anfallende Saisonarbeiten bekommen können. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Agentur für Arbeit für die schnelle und kooperative Zusammenarbeit“, erklärt Innenminister Hans-Joachim Grote.
Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord, hob hervor: „Die Erfahrung zeigt, dass – insbesondere für Zuwanderer und Geflüchtete – Arbeit eine zentrale Möglichkeit der sozialen Integration bietet. Deshalb begrüße ich die gemeinsam mit dem Innenministerium vereinbarten Verfahrensvereinfachungen. Wir werden nun gezielt – in enger Zusammenarbeit mit Organisationen der Flüchtlingsarbeit – Männer und Frauen ansprechen, die an einer Erntehelfertätigkeit interessiert sind.“