Kiel (pm). In den vergangenen Wochen hat die Landesregierung mehrere Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Epidemie veröffentlicht „Uns ist bewusst, dass die Situation für alle Beteiligten eine große Herausforderung ist. Mein Dank gilt insbesondere allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich vorbildlich an die Einschränkungen halten. Auch den Kommunen, die die Maßnahmen vor Ort umsetzen, gilt mein herzlicher Dank für die gemeinsame Bekämpfung der Epidemie“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (3. April) in Kiel.
Um die Umsetzung der zahlreichen Regelungen einfacher, transparenter und klarer zu gestalten, hat das Kabinett gestern Abend Erlasse und Verordnungen reduziert und zusammengeführt sowie präzisiert. Die zusammenfassende Verordnung und der neue Runderlass sind heute in Kraft getreten. Beschlossen wurde die neue „Verordnung zur Bekämpfung der SARS-Cov-2-Pandemie“ sowie ein neuer Runderlass an die Gesundheitsämter. Darin werden bestehende Auflagen klargestellt, inhaltlich geordnet, aber auch weiter verschärft. Die bisherigen Einzelerlasse zu den Insel-Regelungen und Reha-Einrichtungen werden damit ersetzt.
Der neue Runderlass an die Gesundheitsämter regelt nun vor allem die Frage von Betretungsverboten für Kitas, Schulen, Einrichtungen der Daseinsvorsorge, insbesondere der Krankenhäuser und Altenpflege. Hier werden die verschärften Besuchsverbote der letzten Tage um weitere Regelungen zur Bewohneraufnahme in Pflegeheime festgelegt. Auch zukünftig sollen Neuaufnahmen in Pflegeheime möglich sein, allerdings erst nach einer zweiwöchigen Quarantäne. Hierfür müssen die Einrichtungen Voraussetzungen schaffen oder Ausweicheinrichtungen nutzen. Damit ein Viruseintrag in die Einrichtungen möglichst verhindert werden kann, müssen auch die Bewohnerinnen und Bewohner verpflichtet werden, bei Spaziergängen den Kontakt zu Nicht-Bewohnern zu unterlassen. Gesundheits- und Sozialminister Heiner Garg betont: „Wir müssen gemeinsam für den größtmöglichen Schutz in den Einrichtungen sorgen, auch wenn damit stark einschränkende Maßnahmen verbunden sind. Ich bitte bei allen Beteiligten um Verständnis, es geht hier um den Schutz von Menschenleben.“
Die erweiterte und überarbeitete Landesverordnung erhält gebündelt und zusammengeführt bisherigen Einzel-Verordnungsinhalte sowie Teile aus den bestehenden Erlassen. Insbesondere sind nun alle Beschränkungen für das öffentliche Leben in der Verordnung zusammengefasst. Das erleichtert auch den Ordnungsbehörden und der Polizei die Überwachung der Einhaltung der notwendigen Maßnahmen.
Teil der Verordnung sind unter anderem:
. Klarstellungen bei Reisen nach Schleswig-Holstein, öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Kontaktverboten (§ 2);
. Regelungen zu Versammlungen (§ 3) (überführt);
. Regelungen zum Zutritt zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee (§ 4) (überführt);
. Regelungen, dass nicht ortsgebundene oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen ausnahmslos zu schließen sind (§ 5 Absatz 2 Satz 3).
. Klarstellungen beim gastronomischen Vertrieb in Autobahnraststätten und Autohöfen (§ 5 Absatz 2 Satz 2);
. Klarstellungen über die Öffnungs- und Warenausgabeverbote im Einzelhandel (§6 Abs. 1 Satz 1)
. Nutzung von Sportanlagen durch Berufssportlerinnen und Berufssportler (§ 6 Absatz 4);
. Regelungen für Kur- und Reha-Einrichtungen sowie teilstationäre Pflegeeinrichtungen (§ 8) (überführt);
. Definition von Ausnahmen für Bereiche der kritischen Infrastruktur (§ 10) (überführt);
. Darstellung von Ordnungswidrigkeiten (§ 12)
Die zusammenfassende Verordnung und den neuen Runderlass finden Sie unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse