Herzogtum Lauenburg (pm). Wer noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2019 einzahlen will, kann bei der Deutschen Rentenversicherung Nord eine Fristverlängerung beantragen. Eigentlich müssen freiwillige Beiträge spätestens zum 31. März bei der Rentenversicherung eingegangen sein. Doch wenn freiwillig Versicherte aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Schwierigkeiten haben und ihre Beiträge nicht aufbringen konnten, kann die Zahlfrist bis zum 31. Oktober 2020 verlängert werden. „Wir möchten schnell und unbürokratisch helfen“, betont die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck. Betroffene sollen sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos melden und eine Fristverlängerung beantragen.
Mit freiwilligen Rentenbeiträgen können Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ihre spätere Rente erhöhen oder einen eigenen Rentenanspruch erwerben. In Deutschland lebende Personen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind, können diese freiwillige Versicherung eingehen. Auch Altersvollrentner sind bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze berechtigt, auf diese Art ihre Rentenzahlung zu erhöhen.
Die Höhe der gezahlten Beiträge kann selbst gewählt werden: Der Mindestbeitrag liegt bei 83,70 Euro pro Monat, der Höchstbeitrag beträgt 1.283,40 Euro. Auch die Anzahl der Monate, für die freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Freiwillige Beiträge können zudem wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Durch sie können aber auch die Wartezeit für eine Altersrente und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen erfüllt werden.
Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48022 oder online unter www.deutsche-rentenversicherung-nord.de.