Herzogtum Lauenburg (pm). Mit der 10. Allgemeinverfügung wird nunmehr ein Betretungsverbot für Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe verhängt. Ausnahmen gelten nur für das Personal sowie Personen, die dringend erforderliche Arbeiten in den Häusern durchführen müssen. Diese Personen dürfen aber nicht an Atemwegserkrankungen leiden.
Ausgenommen von dem Betretungsverbot sind Personen, die sich in eine der genannten Einrichtungen begeben, weil Sie akut medizinisch behandlungsbedürftig sind oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt beziehungsweise in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe betreut werden müssen.
Besuche sind nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen und auf eine Stunde am Tag begrenzt. Die Begrenzung auf eine Stunde entfällt für ein Elternteil eines unter 14-jährigen Kindes sowie eine Begleitperson bei der Geburt im Kreißsaal.
Bis zu dieser Allgemeinverfügung hatten die Betreiber der Einrichtungen Sicherheitsvorkehrungen in eigener Verantwortung festzulegen. Soweit sich Besucher an Zugangsbeschränkungen nicht gehalten haben, gab es keine Möglichkeit, dieses Verhalten zu sanktionieren. Mit der Aufnahme der Betretungsverbote werden Verstöße nun unter Strafe gestellt.
Alle Infiormationen und Regelungen der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg zu Corona sind aktuell unter www.kreis-rz.de/corona einzusehen.
Anmerkung der Redaktion: In der ersten Version dieser Meldung zur neuen 10. Allgemeinverfügung des Kreises war die Rede von einem Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen. Diese Meldung ist falsch und beruht auf einer früheren Version der Allgemeinverfügung. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Im Laufe des heutigen Nachmittags wurde zudem die 10. Allgemeinverfügung zudem durch eine neue Erlasslage noch einmal geringfüging angepasst (s. Anlage). So sind nun Ausnahmen von den strikten Besuchsregeln für Begleitpersonen bei Geburten sowie ein Elternteil für unter 14-Jährige enthalten. Dies ist in der obigen Meldung nun bereits berücksichtigt.