Kiel (pm). Der Bundesrat hat gestern dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Bundesdüngeverordnung zugestimmt. Dazu erklärt Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht: „Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates endet ein monatelanges Gezerre um die Düngeverordnung. Das ist eine gute Nachricht für Landwirtinnen und Landwirte, die jetzt endlich mehr Planungs- und Rechtssicherheit haben. Die neue Düngeverordnung wird auch die Voraussetzungen für den Schutz der Gewässer und die Verringerung der Nährstoffeinträge deutlich verbessern. Als Land Schleswig-Holstein hätten wir uns in Einzelfragen zwar noch eine andere Ausgestaltung der Düngeverordnung gewünscht, unabhängig davon wird das Land die Anforderungen jetzt jedoch zügig und fachgerecht umsetzen.“
Albrecht stellte dafür ein neues Förderprogramm zum Nährstoffmanagement vor. Landwirtinnen und Landwirte können ab dem 1. April einen Förderantrag stellen, um die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit der Düngeverordnung besser umsetzen zu können. Mit technischen und baulichen Verbesserungen zur gezielteren Nutzung der Nährstoffgehalte in der Gülle soll der Grundwasserschutz weiter verbessert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Die Gesamtfördersumme für das Programm beläuft sich bis 2022 auf rund 4,8 Millionen Euro, das sind jährlich 1,6 Millionen Euro.
„Die gesteigerten Ansprüche in der Düngeverordnung führen für die Landwirtinnen und Landwirte zu akutem Handlungsbedarf. Die Verschärfungen sind notwendig, um das derzeit stark nitratbelastete Grundwasser künftig besser zu schützen. Mit diesem Förderprogramm zeigen wir, dass wir unsere landwirtschaftlichen Betriebe mit den Herausforderungen nicht alleine lassen. Dieses Programm hilft den Landwirten und dem Grundwasser“, so Albrecht.
Gefördert wird die Anschaffung von Gülleausbringungstechnik, der Bau von Festmistlagerstätten sowie die Errichtung von Lagunen und Erdbecken zur Sammlung verunreinigter Oberflächenwasser wie zum Beispiel Sickerwasserausträge oder Regenwasser von Hofflächen. Außerdem werden neue Lagerbehälter gefördert, die im Interesse des Klimaschutzes über feste Abdeckungen zum Schutz vor Emissionen verfügen müssen. Eine Förderung gibt es auch für Abdeckungen, mit denen bestehende Behälter ausgestattet werden. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020.
Nach Einschätzung des Bauernverbandes Schleswig-Holstein war eine Änderung im Düngerecht nach der Verurteilung durch den europäischen Gerichtshof unausweichlich.
„Folgenschwer bleibt“, so Werner Schwarz, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, „dass die Bundesregierung sich gegenüber Brüssel frühzeitig auf eine pauschale Reduzierung der Düngung festgelegt hatte. Daraus ergibt sich für viele landwirtschaftliche Betriebe eine schwere, kaum zu bewältigende Bürde.“
Der in letzter Minute mit Brüssel ausgehandelte Kompromiss, die strengen Regelungen in den roten Gebieten erst ab dem 1.1.2021 anzuwenden, sorge dafür, dass das Verbot der Herbstdüngung erst ab Herbst 2021 einzuhalten ist und verschaffe Zeit für die wichtige Aufgabe der Binnendifferenzierung.
„Die Grundlagen dafür zu schaffen und die Differenzierung selbst vorzunehmen, muss jetzt von Bund und Ländern mit Hochdruck weiterverfolgt werden, damit die Belastungen soweit als möglich begrenzt werden können“, so Schwarz weiter. Dazu seien die Länder schon durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet. Die Fristverlängerung gäbe auch mehr Zeit, juristische Schritte gegen die Düngeverordnung und die Umsetzung in den Ländern zu prüfen und vorzubereiten.