Kiel (pm). Die Landesregierung hatte eine finanzielle Stärkung der Kliniken im Kampf gegen das Coronavirus auf Bundesebene mitangestoßen. Schleswig-Holstein setzt sich nun für Verbesserungen des Referentenentwurfs der Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetz ein. Auf Basis eines ersten Entwurfes – der offenbar auch Kliniken zur Beurteilung vorliegt – hatten die Gesundheitsministerinnen und -minister bereits gestern gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister Spahn zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenhäuser sowie notwendige Anpassungen erörtert.
„In dieser Situation muss für alle Kliniken klar sein, dass sie nicht finanziell bestraft werden für ihren großen Einsatz gegen das Coronavirus. Wir wollen den Kliniken jetzt Verlässlichkeit geben, dafür setzt sich die Landesregierung ein“, so Gesundheitsminister Heiner Garg.
Schleswig-Holstein will daher folgende Verbesserungen erreichen:
es muss sichergestellt werden, dass die die Krankenhäuser einen einfach zu handhabenden Ausgleich für die hohen Sachkosten erhalten, die derzeit für das gesamte medizinische Verbrauchsmaterial zu zahlen sind. Es sollte daher auch eine rückwirkende Lösung vorgesehen werden und die Zeitspanne deutlich länger gewählt werden.
die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Kliniken, die Covid19-Patienten behandeln, soll vorübergehend ganz ausgesetzt werden, also auf null Prozent gesetzt werden. Alle Ressourcen werden für die Versorgung benötigt werden. Für alle anderen Krankenhäuser könnte die im Gesetzentwurf reduzierte Prüfquote von fünf Prozent gelten.
dass Tageskliniken ebenfalls in die zusätzlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenhäuser aufgenommen werden. Dies ist wichtig, da Tageskliniken geschlossen worden sind, damit die personellen und räumlichen Ressourcen für die Versorgung von COVID-19 Patienten verfügbar gemacht werden. Daher muss die vorgesehene Regelung zur Vergütung „freier Betten“ ergänzt werden und diese ebenfalls rückwirkend für jeden im Verhältnis zum Vorjahr freien Platz in einer teil-stationären Versorgung (Tagesklinik) eine Vergütung erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein sichert den Kliniken zudem zu, die notwendigen Investitionskosten an den Krankenhäusern zu übernehmen, die im Zusammen mit der Behandlung von COVID-19 Patienten entstehen und nicht ausreichend durch das Krankenhausentlastungsgesetz, bzw. Bundesgesetz gedeckt werden. Dazu gehören sowohl Investitionen zur Beschaffung von Geräten (z. B. Beatmungsgeräte, Dialysegeräte; Perfusoren etc.) aber auch bauliche Maßnahmen (z. B. Aufstellung von Containern für Belange der stationären Versorgung, kurzfristige Herrichtung von (nicht-genutzten) Gebäudestrukturen). Dieses gilt auch für Übergangs- und provisorische Maßnahmen.
Wie mitgeteilt hatten die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder bereits gestern gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister Spahn zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenhäuser sowie notwendige Anpassungen auf Basis eines ersten Referentenentwurfes erörtert.
Zu den Anpassungsplänen gehören unter anderem, Stand 22.3.:
Die Höhe der tagesbezogenen Pauschale zur Refinanzierung von Kosten aufgrund der Verschiebung nicht medizinisch notwendiger elektiver Leistungen wird nicht mehr nach unterschiedlichen Bettengrößenklassen differenziert. Rückwirkend zum 16.3.2020 erhalten die Krankenhäuser für jedes im Verhältnis zum Vorjahr „freie Bett“ eine Tagespauschale in Höhe von 560 Euro.
Die Krankenhäuser erhalten für jede neu geschaffene intensivmedizinische Behandlungs-einheit mit Beatmungsmöglichkeit einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Das Pflegeentgelt in Höhe von zukünftig 175 Euro verbleibt vollständig beim Krankenhaus. Eine Spitzabrechnung am Ende des Jahres 2020 findet nicht statt.
Der Fixkostendegressionsabschlagwird für das Jahr 2020 ausgesetzt.
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung wird rückwirkend zum 1. März 2020 für sechs Monate ganz ausgesetzt.
Rehabilitationseinrichtungen können auch Nicht-Corona Patientinnen und Patienten zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen und abrechnen.
Die Bundesregierung wird zu dem Gesetz und den final beschlossenen Änderungen informieren.