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Titel Gesundheit

Hinweise zu Reiserückkehrern sowie Umgang mit Reiserückkehrern in Kliniken

von Pressemitteilung
März 23, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

649
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Kiel (pm). Das Gesundheitsministerium gibt nachfolgende Hinweise und Einordnung zu COVID-19 und dem Umgang mit Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern. Die Hinweise sind insbesondere auch für Betroffene des medizinischen Bereiches wichtig: Auch wenn aufgrund der allgemeinen Entwicklung mit beginnender (bzw. z.T. bereits fortgeschrittener) Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene die Bedeutung der Reiserückkehrer für Deutschland in den Hintergrund rückt, wird in Schleswig-Holstein bis auf Weiteres am grundsätzlichen Vorgehen und – soweit indiziert – an der Testung von symptomatischen Reiserückkehrern festgehalten.

Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders betroffenen Regionen für bestimmte Einrichtungen – darunter öffentliche Einrichtungen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen – bleiben bestehen. Aufgrund des derzeit noch stattfindenden Eintrags des Erregers nach Schleswig-Holstein durch Reiserückkehrer wird das Betretungsverbot aufrechterhalten. Medizinisches Personal, das von Reisen aus betroffenen Gebieten zurückkehrt, ist hiervon auch betroffen. Auf die Einhaltung ist zu achten.

Hinweis für den medizinischen Bereich zur Diagnostik: Grundsätzlich sind vorrangig Personen mit „Kontakt zu einem bestätigten Fall“ zu testen. Personen, von denen anzunehmen ist, dass sie aufgrund eines geographischen Aufenthalts ein höheres Infektionsrisiko haben, werden als Kontakte zu einem bestätigten Fall eingestuft und

Maßnahmen der Quarantäne eingeleitet
bei respiratorischen Symptomen prioritär getestet

Vorrangig zu testen ist außerdem

bei Hinweisen auf eine virale Pneumonie und
bei Personen, die respiratorische Symptome haben und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt mit vulnerablen Gruppen/ Menschen mit einem hohen Risiko für schwere Erkrankungen stehen.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Kontakte ein, bleiben Sie 14 Tage zu Hause, wenn Sie aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten kommen oder dort innerhalb der letzten 14 Tage waren. Vom RKI definierte und jetzt aktualisierte Gebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Personen, die ärztlichen Rat benötigen, sollten sie telefonisch melden und nicht in die Praxen gehen: Die Kassenärztliche Vereinigung bittet darum, die 116 117 nur anzurufen, wenn Erkältungssymptome – auch mit Fieber – bestehen und in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen bestand oder man sich im einem Risikogebiet befand. Anderen Personen mit Erkältungssymptomen werden gebeten, zu Hause zu bleiben, sich zu beobachten und ihren Hausarzt bei Bedarf telefonisch zu kontaktieren. Auf diese Weise können die Leitungen unter 116 117 für dringende Fälle genutzt werden.

Tags: CoronaCOVID-19

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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