Kiel (pm). Die Kliniken im Land bereitet sich weiterhin auf die Versorgung von Erkrankten vor. Die Umsetzung der Verschiebung planbarer Eingriffe erfolgt von den Kliniken im Land sehr konstruktiv. Zudem werden derzeit Schwerpunkt-Versorgungsstrukturen für Covid-19-Patientinnen und Patienten aufgebaut, die eine stationäre Versorgung benötigen. Bisher sind dem Ministerium acht erkrankte Personen aus Schleswig-Holstein gemeldet, die stationär behandelt werden.
Um weitere Kapazitäten zu schaffen, hat das Land an die Kreise und kreisfreien Städte erlassen, dass ab sofort in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen keine entsprechenden Maßnahmen mehr erbracht werden dürfen. Es dürfen hierfür keine neuen Patientinnen und Patienten mehr aufgenommen werden. Nur Maßnahmen bei Patienten beziehungsweise betreuten Personen, die bis zum 16. März begonnen worden sind, dürfen zu Ende durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen der Anschlussheilbehandlung. Diese sind vorrangig für Patientinnen und Patienten aus Schleswig-Holstein und Hamburg zu erbringen. Die Regelungen gelten auch für psychosomatische Reha-Kliniken. Vollständiger Erlass: www.schleswig-holstein.de
Die KVSH, die den Sicherstellungsauftrag für den ambulanten Versorgungsbereich hat, erinnert daran, sich unter 116117 zu melden, wenn Personen verdächtige Symptome haben und mit infizierten Patienten Kontakt hatten oder aus einem Risikogebiet kommen. Dann kann ihnen die nächste Anlaufstelle genannt werden – von denen es derzeit sechs in Schleswig-Holstein gibt und weitere entstehen. Die 116117 ist also nur für medizinische Fragestellungen. Da viele Personen dort allgemeine Fragen stellten, kam es in den letzten Tagen zu Überlastungen. Telefonisch können sie sich alternativ beim Hausarzt/ Hausärztin melden bei medizinischen Fragen. Die KVSH arbeitet daran, das Angebot unter 116117 auszuweiten.
Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat zudem einen Aufruf an Angehörige der Pflegeberufe gestartet, die derzeit nicht in ihrem Beruf arbeiten. Sie können sich vorsorglich registrieren, um im Bedarfsfall tätig zu werden. Weitere Info: https://www.pflegeberufekammer-sh.de/aktuelles.html
Info zu den derzeit gültigen Maßnahmen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de