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Titel Gesundheit

SPD-Fraktion beantragt Vertagung der Gründung einer kreiseigenen Rettungsdienstgesellschaft

Pressemitteilung von Pressemitteilung
März 17, 2020
SPD-Fraktion beantragt Vertagung der Gründung einer kreiseigenen Rettungsdienstgesellschaft

Jens Meyer, SPD-Kreistagsfraktion Herzogtum Lauenburg

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Jens Meyer, SPD-Kreistagsfraktion Herzogtum Lauenburg

Herzogtum Lauenburg (pm). Das Gesundheitssystem in Deutschland steht gerade mitten in seiner wohl größten Belastungsprobe der letzten Jahrzehnte. Erkennbar sorgt die Neuplanung im Herzogtum Lauenburg derzeit für erhebliche Unsicherheiten beim Personal und den Organisationen bei dem jetzigen Durchführer, dem DRK-Kreisverband. Das berichtet die SPD-Kreistagsfraktion.

„Die jetzige vermeidbare und ohne jeglichen Zeitdruck geführte Diskussion wird das System nicht stärken, sondern sogar erheblich schwächen. Dies zumal die derzeitigen gesetzlichen Änderungsvorhaben erheblichen Einfluss auf die möglichen Optionen haben dürften und allein schon dadurch eine Aussetzung der Rechtsfolgen der Kündigung des Rettungsdienstvertrages juristisch möglich sein werden“, so die SPD weiter. Daher hält die SPD-Fraktion eine Verschiebung der Planung für dringend ratsam.  „Wir werden daher im Kreistag, sollte dieser überhaupt tagen, eine Vertagung des Tagesordnungspunktes ‚Gründung einer Rettungsdienstgesellschaft‘ beantragen, so der Vorsitzende der SPD-Fraktion Jens Meyer. Bisher war es jahrzehntelange Tradition, den Grundwerten der Demokratie zu entsprechen, und bei erheblichen Beratungsbedarfen Vertagungswünschen von Fraktionen zuzustimmen. Hieran hat sich die schwarz-grüne Mehrheit im Kreis erneut nicht halten wollen und einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion, der auch von den Fraktion der FDP und den Linken unterstützt wurde, bereits in der Sitzung des Haupt- und Innenausschusses am vergangenen Montag abgelehnt.

Ein solches Verhalten sei nur als politisch arrogant und undemokratisch zu bezeichnen, so
der Fraktionsvorsitzender Jens Meyer. Dies zumal die derzeitigen gesetzlichen Änderungsvorhaben erheblichen Einfluss auf die möglichen Optionen haben dürften und allein schon dadurch eine Aussetzung der Rechtsfolgen der Kündigung des Rettungsdienstvertrages juristisch möglich sein werden.

Üblicherweise lege man vor Gründung einer Gesellschaft einen Business-Plan vor. Weder
Personalkosten, Aufgabenbereiche, Führungsstrukturen sind bisher nicht erörtert worden.
Auch dies ist politisch unverantwortlich, so Jens Meyer. Darüber hinaus stellen sich für die SPD-Fraktion die folgenden Fragen:

• wie konkret ist die Verteilung der Aufgaben zwischen dem oder den zukünftigen Durchführern und der gGmbH geplant?

• Welche Verbesserungen zum vorhandenen IST-Zustand sind seitens der Kreisverwaltung geplant?

• Was kann diese GmbH, was die Kreisverwaltung nicht besser, ohne diese zusätzliche Struktur könnte, zumal der Kreis als Träger bestimmte Aufgaben nach § 3 RettG S-H nicht übertragen kann?

• Was soll besser werden als bisher und warum? (Bisher gab es nur Kritik am Aufgabenbereich „Mahnung und Vollstreckung“)

• Welche zusätzlichen Kosten entstehen für Verwaltung, Geschäftsführung Bilanzerstellung, Wirtschaftsprüfer etc.? Schließlich entsteht eine zusätzliche Organisationsstruktur (Kreis + GmbH + Durchführer)

• Welches Personal für die neue GmbH soll eingestellt werden, welche Kosten werden hierfür entstehen?

• Wie erfolgt die Personalbeschaffung? Sind die arbeitsrechtlichen Bedenken der DRK-Stellungnahme geprüft worden?

• Welche räumlichen und sächlichen Gegebenheiten sind nötig und welche Kosten entstehen dafür?

• Als kreiseigene Gesellschaft ist auch diese GmbH gebunden an einen fünfjährigen Wirtschafts- und Stellenplan; welche Vorteile hat eine gemeinnützige kreiseigene GmbH gegenüber dem IST Zustand?

• Welche Einzelaufgaben sollen durch die neue zu gründende Gesellschaft durchgeführt werden?

• Wie soll die Gemeinnützigkeit bei reiner Verwaltungstätigkeit begründet werden? Was ist geplant, wenn für reine Verwaltungstätigkeit keine Gemeinnützigkeit anerkannt wird? Wird dann doch operative Tätigkeit angestrebt? Das war explizit seitens der SPD-Fraktion nicht gewollt.

• Sind alle steuerlichen Aspekte abschließend geklärt?

• Wie soll die Übertragung des Vermögens und des Anlagevermögens erfolgen insbesondere, wenn die Gemeinnützigkeit fraglich ist.

• Wie soll die gGmbH langfristig Liquidität sichern, wenn komplexer werdende Strukturen mit zusätzlichen Schnittstellen vorhanden sind?

• Wie kann der Ausbildungsstand des Rettungsdienstes und der rettungsdienstlichen Führungskräfte durch die neue Gesellschaft sichergestellt werden?

• Wie wird ein künftiger Personal- oder Betriebsrat aussehen?

• Wie wird sichergestellt, dass ohne die bisherige systemische Einheit beim Durchführer auch zukünftig Vorhalteerweiterungen oder ähnliche unterjährige Änderungsbedarfe zeitnah und zuverlässig umgesetzt werden? (Bei Ausweitung der Vorhaltezeiten sollte dargestellt werden, welche Mechanismen oder in welcher Zeit diese Mechanismen greifen). Es scheint erkennbar, dass die derzeitigen Umsetzungserfolge solcher Anpassungen auch mit der Flexibilität des DRK zu tun haben. Inwieweit gerät diese Flexibilität in Gefahr vor allem auch durch die bei einer Ausschreibung mögliche Kleinteiligkeit der potenziellen weiteren Anbieter und des dann schwächeren DRK?

• Welche Tarifverträge kommen in der neuen Gesellschaft zur Anwendung?

• Gibt es wie beim DRK eine zusätzliche Altersversorgung?

• Wie werden Ausfallzeiten durch zum Beispiel Krankheit kompensiert und wie wird sichergestellt, dass diese keine Auswirkungen auf den operativen Rettungsdienst haben?

• Wie sollen solche Ausfälle im operativen Dienst abgefedert werden, wenn mehr und damit kleinere Anbieter im Kreis als Durchführer eingesetzt werden?

• Welche Optionen bietet die sich ändernde Rechtslage, um die viel beschriebene „Bereichsausnahme“ so anzuwenden, dass sich die wichtigen Organisationen des Katastrophenschutzes im Herzogtum Lauenburg analog zu ihrer Größe im Kreis wiederfinden? Ist die Bewältigung größerer Schadenslagen sichergestellt?

• Wie werden Krisenlagen mit ihren unterschiedlichen Umfängen bis hin zur Großschadenslage bearbeitet und gelöst ohne die bisherige systemische Einheit beim Durchführer DRK mit den Vernetzungen der Verwaltung des Systems über den Rettungsdienst, der Krankenhäuser bis hin zum Katastrophenschutz?

• Es entstehen zusätzliche Schnittstellen. Wie wird das Schnittstellenmanagement aus-
sehen und gelöst werden?

• Wie und durch wen erfolgt eine professionelle Weiterentwicklung des Rettungswesens und wie wird diese Entwicklung sichergestellt, damit die Entwicklungsplanung auf Landesebene umgesetzt werden kann? Wie sollen die theoretischen Entwicklungen und Vorgaben der GmbH in der Praxis der Durchführer mit eigener arbeitsrechtlicher Kompetenz umgesetzt werden?

• Wie wird sichergestellt, dass die neue Gesellschaft die im Vergleich optimalen Quoten
im Bereich Notsan Entwicklung hält?

• Jede Verschlechterung der derzeitig ja bekannt guten Aufstellung unseres Rettungs-
dienstes ist zu vermeiden? Wie soll das bei solchen Veränderungen gelingen?

• Wie stellt die neue Gesellschaft sicher, dass keine zusätzlichen Steuern oder sonstige Kosten das Rettungswesen im Kreis Herzogtum belasten oder von den Kostenträgern nicht refinanziert werden?

• Wie stellt die neue Gesellschaft sicher, dass eine Gefährdung auch der Partner durch Arbeitnehmerüberlassung oder durch Umsatzsteuerrisiken ausgeschlossen werden kann.

• Wie vermeidet die Verwaltung unnötige Gefährdungen auch für unsere Partner im Rettungsdienst, die derzeitigen Durchführer, die sich aus den geplanten neuen Strukturen ergeben?

Tags: RettungsdienstSPD Herzogtum Lauenburg
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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