Büchen (pm). Aufgrund einer Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 11.03.2020 müssen öffentlich zugängliche Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen ab sofort dem Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Gesundheit, gemeldet werden. Diese Allgemeinverfügung für den Bereich von Veranstaltungen dieser Größenordnung gilt bis einschließlich Freitag, den 10. April 2020.
Die Gemeinde Büchen hat am 12.03.2020 aufgrund der aktuellen Entwicklungen folgende Festlegungen getroffen:
Die Müllsammelaktion in Büchen am Sonnabend, den 14. März 2020, im Rahmen der Aktion „Sauberes Schleswig-Holstein“ wird abgesagt.
Die Maifeier in Büchen findet nicht statt.
Falls gewünscht, können bereits bezahlte Eintrittskarten für Veranstaltungen 2020 im Kulturzentrum Priesterkate zurückgegeben werden. Dies gilt auch für Saisonkarten für das Waldschwimmbad Büchen und für Anzahlungen für Schwimmunterricht in der Badesaison 2020. Die Ausgaben werden erstattet.