Lübeck (pm). In der Hansestadt Lübeck ist der erste Fall einer COVID-19-Infektion bestätigt worden: Es handelt sich um eine Person aus Lübeck, die sich wahrscheinlich auf einer Geschäftsreise in München angesteckt hat. Die Person nahm nach ihrer Rückkehr am 26. Februar 2020 ihre Arbeit nicht wieder auf. Durch die bayrischen Behörden wurde dem Gesundheitsamt Lübeck die Person als Kontaktperson gemeldet. Das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck hat daraufhin in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein sofort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die Person zeigt bisher keine Symptome und befindet sich in häuslicher Isolierung. Die Personen, die engen Kontakt hatten, werden derzeit durch das Gesundheitsamt Lübeck ermittelt, informiert und gegebenenfalls auf den Erreger getestet.
Dabei geht das Gesundheitsamt nach folgendem Schema vor: Im Falle eines Nachweises des Virus COVID-19 wird gegenüber der infizierten Person eine Quarantäne im häuslichen Umfeld oder im Krankenhaus – je nach Gesundheitszustand und abhängig davon, ob es die häusliche Situation zulässt – angeordnet. Umgehend werden daraufhin die engen Kontaktpersonen ermittelt, benachrichtigt und ebenfalls getestet. Grundsätzlich stehen auch die engen (ansteckungsverdächtigen) Kontaktpersonen unter Quarantäne, unabhängig davon, wie der erste Test ausfällt, da die Inkubationszeit (zirka vierzehn Tage) abgewartet werden muss.
„Das Gesundheitsamt Lübeck ist gut vorbereitet auf diesen und mögliche weitere Fälle“, betont Bürgermeister Jan Lindenau. „Bereits seit Wochen stehen die Mitarbeitenden in engen Kontakt mit dem Landesministerium, allen Gesundheitsämtern in Schleswig-Holstein, der Polizei, dem Rettungsdienst, den niedergelassenen Ärzten sowie dem UKSH und den SANA-Kliniken, um durch koordiniertes Handeln die Infektionsgefahr durch positiv getestete Personen zu minimieren.“
Das Ministerium ist seit Beginn des Geschehens in China auf Landesebene koordinierend tätig und Bindeglied zwischen Bundesgesundheitsministerium, Robert-Koch-Institut und Gesundheitsämtern sowie zwischen Beteiligten im Land. Im Gesundheitsministerium wurde dazu ein interner Führungsstab gebildet, der die landesweite Koordination verantwortet. Sollte es im weiteren Verlauf erforderlich sein, kann auch das Lagenzentrum des Innenministeriums hinzugezogen werden.
Ob eine Diagnostik sinnvoll ist, sollte im Zweifelsfall telefonisch mit dem Hausarzt/der Hausärztin geklärt werden, der sich mit dem für Infektionsschutz zuständigen örtlich Gesundheitsamt abstimmt. Personen mit Atemwegserkrankungen, die zuvor in einem Risikogebiet waren oder Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten, können sich auch an die Telefonnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) wenden (auch außerhalb der Sprechzeiten). Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
Die Risikogebiete sind online abrufbar unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html