Kiel (pm). Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein informiert wiederkehrend zum Stand in Bezug auf das Coronavirus und Grippe, (Stand: 25.2.).
Coronavirus: Das Gesundheitsministerium erinnert angesichts des Geschehens in Europa, insbesondere Italien, an die empfohlenen Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten: Dazu gehören
Handhygiene (Händewaschen)
sich nicht ins Gesicht zu fassen
Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch (oder Armbeuge)
und grundsätzlich Abstand halten zu kranken Personen.
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „„Angesichts der Entwicklung in Europa steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheitsfälle auch bei uns auftreten. Jede Person kann durch Hygiene-Maßnahmen zum eigenen Schutz beitragen. Übergeordnet stellen sich die Beteiligten im Gesundheitswesen auf weitere Schritte bei der Strategie des infektionshygienischen Managements ein, auch wenn bisher beispielsweise in Schleswig-Holstein noch kein Positivfall gemeldet wurde. Basis dafür sind der Nationale Pandemieplan sowie der Influenzapandemieplan Schleswig-Holstein.““
Zu den im nationalen Pandemieplan festgelegten Maßnahmenzielen gehören: 1. Frühe Erkennung und Eindämmung/Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik, 2. Schutz besonders gefährdeter Gruppen und 3. Folgenminderung (Link Pandemieplan Schleswig-Holstein). Das Ministerium ist seit Beginn des Geschehens in China auf Landesebene koordinierend tätig und Bindeglied zwischen Bundesgesundheitsministerium, Robert-Koch-Institut und Gesundheitsämtern, sowie Beteiligten im Land. Im Gesundheitsministerium wurde dazu eine entsprechende Leitstelle gebildet, die die landesweite Planung und Koordination verantwortet. Sollte es im weiteren Verlauf erforderlich sein, kann auch das Lagezentrum des Innenministeriums hinzugezogen werden.
Zu den bislang von den Gesundheitsämtern in Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten genutzten Maßnahmen gehören beispielsweise die häusliche Quarantäne (Absonderung) während einer Abklärung, bzw. Testung. Diesen Maßnahmen geht immer eine Prüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit voraus. Wie mitgeteilt, wird das Ministerium informieren, falls ein in Schleswig-Holstein im Abklärung befindlicher Fall positiv sein sollte, also die Erkrankung im Land nachgewiesen würde.
Das Ministerium erinnert daran, dass die Informationen für die Fachöffentlichkeit regelmäßig auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aktualisiert werden. Beispielsweise finden dort Ärztinnen und Ärzte die Informationen zum Verfahren der diagnostischen Abklärung bei Verdachtsfällen: www.rki.de/ncov
Bürger finden Informationen auch zu Hygienetipps unter Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
Ob eine Diagnostik sinnvoll und erforderlich ist, sollte im Zweifelsfall in Abstimmung mit dem Hausarzt/-ärztin und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt geklärt werden. Personen mit Atemwegserkrankungen, die zuvor in einem Risikogebiet (darunter auch Teile Italiens) waren oder Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten, sollten sich per Telefon an ihre Hausarztpraxis oder an die Tel-Nummer 116 117 der KVSH wenden (auch außerhalb der Sprechzeiten). Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Die Risikogebiete finden Sie unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Informationen finden sich auch im Internetauftritt der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200129_Grippe_Coronavirus.html
Bürgertelefon für Gesundheitsfragen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html (zu Coronavirus: 030 / 346 465 100)
Grippe (Influenza): Laut Meldedaten des Kompetenzzentrums meldepflichtiger Erkrankungen in Schleswig-Holstein wurden in den vergangenen 4 Wochen (5.- 8. KW) bisher 1.450 Grippe-Fälle in Schleswig-Holstein gemeldet. Für die 8. Kalenderwoche sind inzwischen 364 nachgewiesene Fälle gemeldet worden. Schwerpunkte in Bezug auf die Einwohneranzahl sind die Hansestadt Lübeck mit 39 gemeldeten Fällen in der 8.Kalenderwoche sowie der Kreis Pinneberg mit 94 Fällen. Die Vergleichszahlen für die 5. – 8. Kalenderwoche liegen 2020 unter denen der Vorjahre, jedoch hatte die Grippesaison in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Veröffentlicht sind die Meldedaten unter: https://www.infmed.uni-kiel.de/de/epidemiologie/flush/INV