Berkenthin (pm). Der Schulverband an der Stecknitz Berkenthin-Krummesse klagt erneut gegen das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein wegen der Oberstufe für die Schule Stecknitz. In seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 hat der Schulverband die erneute Klage gegen das Bildungsministerium beschlossen. Die Verbandsversammlung des Schulverbandes ist damit dem Beschlussvorschlag des Schulverbandsvorsteher Friedrich Thorn gefolgt.
Dazu Thorn: „Nachdem das Verwaltungsgericht am 3. Juli 2018 der Klage des Schulverbandes vom 12. April 2017 gegen die Nichtgenehmigung einer Oberstufe an der Schule Stecknitz stattgegeben hat und das Bildungsministerium vom Verwaltungsgericht aufgefordert wurde, den Antrag auf Genehmigung einer Oberstufe des Schulverbandes erneut zu prüfen und zu bescheiden, hat sich das Bildungsministerium sage und schreibe 1,5 Jahre Zeit gelassen. Zwischenzeitliche Nachfragen des Schulverbandes beziehungsweise des beauftragten Rechtsanwaltes wurden entweder gar nicht beantwortet oder nur mit Verzögerungshinweisen.“ Für Friedrich Thorn ist diese Zeitverzögerung und die Art und Weise des Umgangs mit einem Schulträger durch das Land Schleswig-Holstein unerhört. Ein Bildungsministerium darf seine Schulträger, egal ob im Rechtsstreit, bei unterschiedlicher Meinung oder anderer Auffassung, nicht mit so einer Missachtung begegnen. Stefan Rieckhof, stellvertretender Verbandsvorsteher und Vorsitzender des Hauptausschusses, finde im Verhalten der Landesregierung ein „hohes Maß“ an Arroganz gegenüber den kommunalen Interessen von kleinen Schulträger.
Zur Begründung der erneut zu erhebenden Klage hat Schulverbandsvorsteher Friedrich Thorn ausgeführt, dass die nunmehr vorgelegte Begründung des Bildungsministeriums mit ablehnendem Bescheid vom 22. November 2019 wesentlich auf den Annahmen der statistischen Werte der vergangenen drei Jahre zu den Übergangsquoten im Kreis Herzogtum Lauenburg basieren. Der Kreis Herzogtum Lauenburg aber sei in seiner Bevölkerungsstruktur derart heterogen und in seinen Schülerströmen so vielfältig, dass die vom Bildungsministerium alleinig zugrunde gelegte erfolgte Schulwahl der vergangenen drei Jahre als Entscheidungsgrundlage völlig unzureichend sei.
Zudem habe das Bildungsministerium im Vorfeld, wie auch im Schreiben vom 18. Juli 2019, ausdrücklich angekündigt, dass der Schulverband vor Erlass eines neuen Bescheides Gelegenheit zur Stellungnahme haben wird. Dies sei nicht geschehen und stelle somit einen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs dar.
Beschlossen hat der Schulverband:
„1. Der Schulverband an der Stecknitz wird durch das Rechtsanwaltsbüro Hunnekuhl und Partner Klage gegen den Bescheid des Bildungsministeriums vom 22.11.2019 erheben.
1. Für die Erarbeitung der Grundlage zur Klagebegründung in Auseinandersetzung mit der Begründung im Bescheid vom 22.11.2019 wird das Büro Bildung und Region Bonn beauftragt.
Diesen Beschlussvorschlägen ist die Verbandsversammlung des Schulverbandes bis auf eine Enthaltung einstimmig gefolgt.
In der Klageschrift weist der vom Schulverband beauftragte Rechtsanwalt Hunnekuhl sehr deutlich darauf hin, dass der Bescheid des Bildungsministeriums allein deshalb schon aufzuheben sei und rechtswidrig ist, weil dem Kläger – entgegen ausdrücklicher vorheriger Ankündigung – kein rechtliches Gehör gewährt wurde.“