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Titel Wirtschaft Immobilien

Wohngeldempfänger in Schleswig-Holstein erhalten zum Jahreswechsel Leistungserhöhungen

Bescheide werden automatisch angepasst

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Januar 5, 2020
Mai-Steuerschätzung 2019: Steuereinnahmen des Landes steigen weniger stark als erwartet

Foto: pixabay.com

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Herzogtum Lauenburg (pm). Etwa 21.000 Haushalte beziehen in Schleswig-Holstein bislang Wohngeld. Die meisten von ihnen werden zum Jahreswechsel höhere Leistungen erhalten. Zugleich wird sich die Zahl der Empfänger erhöhen. Denn zum 1. Januar 2020 trat das Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz – WoGStärkG) in Kraft.
Wichtig für die Berechtigten in Schleswig-Holstein:

Wer vor dem 1.1.2020 eine Bewilligung erhalten hat, die in das Jahr 2020 hineinreicht, braucht keinen zusätzlichen Antrag zu stellen. Die Anpassung erfolgt dann von Amts wegen. Der Neufestsetzungsbescheid wird voraussichtlich bis Ende Januar zugestellt. Die Überweisung des neu festgesetzten Wohngeldes für den Zeitraum ab 1.1.2020 soll spätestens mit der Auszahlung des Wohngeldes für Februar 2020 erfolgen.

„Das Wohngeld ist für einkommensschwächere Familien eine ganz wichtige Maßnahme, um Wohnraum bezahlbar zu halten. Deshalb haben wir uns sehr für die Erhöhung eingesetzt. Ich freue mich, dass diese zum Jahreswechsel jetzt in so unbürokratischer Weise für die Berechtigten umgesetzt wird“, erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote.

Das Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Für einen Zwei-Personen-Haushalt wird es im Durchschnitt von bisher 145 Euro monatlich um etwa 30 Prozent auf dann etwa 190 Euro monatlich steigen. Aufgrund der Anpassungen wird auch die Zahl der Berechtigten in Schleswig-Holstein voraussichtlich um etwa 2.000 auf dann ungefähr 23.000 wachsen. Grote: „Mehr Haushalte in Schleswig-Holstein werden also ab Januar mehr Wohngeld erhalten.“ Zugleich wird der Anreiz verstärkt, das eigene Erwerbseinkommen zu erhöhen. Denn künftig wird zusätzliches Einkommen in geringerem Maße mit dem Wohngeld verrechnet.

Das Gesetz schreibt darüber hinaus eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren eingeführt vor. Grote: „Diese ist dringend nötig, weil sich ansonsten aufgrund von Einkommenssteigerungen die Zahl der Berechtigten Jahr für Jahr verringern würde.“

Tags: Wohngeld
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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