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OZG Pilotprojekt Wohngeld startet in Schleswig-Holstein

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Dezember 25, 2019
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

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Kiel (pm). Ab sofort können erstmalig in Deutschland Bürgerinnen und Bürger in sechs Pilotkommunen in Schleswig-Holstein Wohngeld über das Internet beantragen: In Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Pinneberg und Reinbek läuft der digitale Antrag nun über das Schleswig-Holstein-Portal. Die Digitalisierung der Leistung Wohngeld war ein Pilotprojekt der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und ist in arbeitsteiliger Zusammenarbeit einer länderübergreifenden Allianz mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entstanden.

Zum Schleswig-Holstein-Portal

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: „Die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes ist eine Mammut-Aufgabe und ein Projekt, das unser Land verändern wird. Die gute Zusammenarbeit von Bund, und Ländern und Kommunen ist bei der Umsetzung ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Mit der Freischaltung des digitalen Wohngeldantrags haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Jetzt geht es darum, digitalisierte Verwaltungsleistungen auch schnell flächendeckend bereitzustellen.“

Hans-Joachim Grote, Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration in Schleswig-Holstein: „Wir sind stolz bei der Digitalisierung der Leistung Wohngeld, so ein gutes Zwischenergebnis vorweisen zu können. Der gesamte Prozess wurde stark vereinfacht und nutzerfreundlicher gestaltet. Bislang haben in Schleswig-Holstein viel zu wenige Berechtigte Wohngeld beantragt. Der Online-Antrag senkt nun die Hürden der Antragstellung für Wohngeldberechtigte.“

Dr. Ulf Kämpfer, Oberbürgermeister der Pilotkommune Kiel: „Rund 3.500 Familien beziehen in Kiel Wohngeld und der Aufwand, die umfangreichen Anträge auszufüllen und zu bearbeiten, ist sowohl für Antragstellerinnen und Antragsteller als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich. Wir freuen uns, dass es nun online einfacher geht, zumal wir mit dem neuen Wohngeldstärkungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, mit noch mehr wohngeldberechtigten Haushalten in Kiel rechnen.“

Nach dem OZG sollen bis Ende 2022 alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern digital beantragt werden können. Die zwischen Bund und den Ländern vereinbarte nutzerorientierte und arbeitsteilige Umsetzung wurde anhand der Leistung Wohngeld in einem „Pilotlabor“ durch Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und das BMI erprobt. Nach der Pilotierungsphase wird der Online-Dienst zunächst in ganz Schleswig-Holstein und dann in Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern ausgerollt.

Das Wohngeld unterstützt derzeit jährlich etwa 592.000 Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten; nach der Wohngeldreform 2020 werden es sogar zirka 660.000 Haushalte sein. Der Online-Antrag ist nutzerfreundlich und effizient: Hilfetexte liefern Erklärungen, der Antrag ist übersichtlich gestaltet und die verwendete Sprache ist einfach und klar formuliert. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise hochgeladen. Anschließend wird der fertige Antrag digital an die zuständige Wohngeldbehörde übermittelt.

Das Konzept für die digitale Lösung wurde in einem Digitalisierungslabor erarbeitet. Digitalisierungslabore werden nicht nur im Projekt Wohngeld durchgeführt, sondern auch bei der Umsetzung weiterer OZG-Leistungen. Neben Nutzerinnen und Nutzern sind Personen mit Fachexpertise von Bund und Ländern, für E-Government und Rechtsfragen sowie IT-Design an einem solchen Labor beteiligt. Das Prinzip Nutzerorientierung steht hier im Vordergrund. Bisher sind 30 Digitalisierungslabore gestartet; diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Wandel hin zu einer digitalen und nutzerfreundlichen Verwaltung.

Tags: Wohngeld
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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