Mölln (pm). Am Montag, 2. Dezember 2019, hat die Synode des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg in Mölln getagt. Die Finanzen für das Jahr 2020 und die Auswirkungen des Personalplanungsförderungsgesetzes der Nordkirche haben das oberste Beschlussorgan des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg im Polleyn-Zentrum beschäftigt.
Das Gesamtvolumen des Kirchenkreis-Haushaltes 2020 liegt bei 26.824.800 Euro. 15,28 Millionen Euro werden für die Kirchengemeinden zur Verfügung gestellt. Davon entfällt mit 7,14 Millionen Euro rund die Hälfte auf die pastorale Versorgung in den Kirchengemeinden. Die Dienste & Werke des Kirchenkreises erhalten 2,6 Millionen Euro. Folgende Arbeitsbereiche werden daraus unterstützt: Jugendpfarramt, Frauenwerk, Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen, Telefonseelsorge, Krankenhausseelsorge, Arbeit mit Geflüchteten, Seniorenarbeit. Fast zwei Millionen Euro stellt der Kirchenkreis für die Arbeit in Kinderstagesstätten zur Verfügung. In der Propstei Lübeck gibt es 37 Kitas mit 2.725 zu betreuenden Kindern in kirchlicher Trägerschaft. In der Propstei Lauenburg sind es 55 Einrichtungen mit 3.850 Kindern.
„Der stetige Mitgliederrückgang macht auch vor den Kirchengemeinden in unserem Kirchenkreis nicht Halt“, sagte Ricarda Ries, Leiterin der Finanzabteilung des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg mit Blick auf den Haushalt 2020. „Im nächsten Jahr werden die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg mit 700.000 Euro weniger Kirchensteuern als im Vorjahr auskommen müssen.“ Diese Nachricht kommt jedoch nicht unvorbereitet und die Gremien haben vorgesorgt. Bereits im Jahresverlauf wurde eine neue Finanzsatzung besprochen. Sie regelt die Verteilung der Kirchensteuern auf die Kirchengemeinden und den Kirchenkreis. Sie legt insbesondere fest, welche Aufgaben solidarisch zu finanzieren sind.
„Ganz konkret erfahren die Kirchengemeinden ab dem 1. Januar 2020 wegen des absehbaren Pastorenmangels einen grundlegenden Wandel in der pfarramtlichen Versorgung“, sagte Hagen Sommerfeldt, Präses der Synode. Das Personalplanungsförderungsgesetz (PPFG) der Nordkirche regelt die Verteilung der Pastoren für alle dreizehn Kirchenkreise. Ab dem 1. Januar 2020 werden freiwerdende Pastorenstellen bis auf weiteres nicht zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Von derzeit etwa 100 Pastorenstellen (Vollzeit) im Kirchenkreis werden 2030 nur noch 63 Stellen zur Verfügung stehen. „Ganz gleich ob Mitglieder oder Pastoren: Aus Zahlen werden nun Tatsachen“, sagte Präses Hagen Sommerfeldt. „Es ist dringend an der Zeit, dass in allen Kirchengemeinden ein Umdenken in der gemeindlichen Arbeit stattfindet, um auch künftig eine verlässliche pfarramtliche Versorgung zu gewährleisten.“