Herzogtum Lauenburg (pm). Im November hat die Zahl arbeitsloser Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg im Vergleich zum Vormonat geringfügig um 17 zugenommen und liegt jetzt bei 4.805. In der Folge ist die Arbeitslosenquote gegenüber Oktober um 0,1 Prozentpunkt auf jetzt 4,6 Prozent gestiegen. Im Vorjahr waren 4.789 und damit 16 Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote lag seinerzeit ebenfalls bei 4,6 Prozent.
„Der Arbeitsmarkt im Kreis Herzogtum Lauenburg zeigt sich trotz des leichten Anstiegs der Arbeitslosigkeit weiter freundlich. Im Herbst hat sich die Arbeitslosigkeit insgesamt auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Die Arbeitslosenquote liegt mit 4,6 Prozent weiter deutlich unter der Fünf-Prozent-Marke, die lediglich im Februar dieses Jahres erreicht wurde. Damit hat sich der Arbeitsmarkt in diesem Jahr nochmals positiv zum Vorjahr entwickelt“, Dr. Heike Grote-Seifert, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe zu den aktuellen Arbeitsmarktdaten. „Auch die Zahl der vakanten Stellen liegt mit über 1.400 in diesem Monat weiter auf hohem Niveau. Insbesondere qualifizierte Fachkräfte bleiben unverändert nachgefragt.“
Sozialversicherungspflichtige Stellen
Insgesamt sind aktuell 1.485 sozialversicherungspflichtige Stellen im Kreis Herzogtum Lauenburg zu besetzen, 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Unverändert werden die meisten neuen Mitarbeiter*innen im Bereich Handel, Gesundheits- und Sozialwesen, Baugewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und der Arbeitnehmerüberlassung gesucht.
Saisonales Kurzarbeitergeld – Fachkräfte halten
Für Unternehmen, die in witterungsabhängigen Branchen arbeiten, beginnt jetzt die Zeit, in der Frost, Schnee, Regen und Sturm zu Arbeitsausfällen führen können. Das hat zur Folge, dass nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet werden kann. Nicht selten wird dann gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die vorübergehende Arbeitslosigkeit entlassen. „Das muss jedoch nicht sein“, erklärt Grote-Seifert. „Betriebe im Bauhauptgewerbe, im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie im Dachdeckerhandwerk und Gerüstbaugewerbe können bei witterungsbedingten Ausfällen oder Auftragsmangel in der kalten Jahreszeit das Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Dies ist in der Zeit vom 01. Dezember, im Gerüstbau bereits ab 01. November, bis zum 31. März möglich. So halten die Unternehmen ihr Stammpersonal im Betrieb und können dies sofort einsetzen, wenn die Witterungslage die Arbeit wieder zulässt.“ Ansonsten liefe man Gefahr, entlassene Mitarbeiter*innen in dem hart umkämpften Markt um Fachkräfte an die Konkurrenz zu verlieren und sich auf eine unter Umständen langwierige Personalsuche begeben zu müssen, so die Agenturchefin.
In den vergangenen zehn Jahren haben dies immer mehr Unternehmen im Kreis Herzogtum Lauenburg erkannt. Mittlerweile nehmen rund 100 Unternehmen das Saison-Kurzarbeitergeld über die Wintermonate in Anspruch und damit mehr als doppelt so viele wie vor zehn Jahren (seinerzeit 41 Unternehmen).
Das Saison-Kurzarbeitergeld kann ohne großen bürokratischen Aufwand beantragt werden. „Lediglich der Arbeitsausfall, die Angabe der betroffenen Baustellen und die Art der Arbeiten müssen nachgewiesen werden“, so die Agenturchefin. Interessierte Unternehmen können sich an ihren bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service wenden oder über die kostenfreie Service-Nummer 0 800 / 4 555 20 Kontakt aufnehmen.
Unterbeschäftigung
„Die Zahl der Unterbeschäftigten beträgt im Kreis Herzogtum Lauenburg aktuell 6.733. Die Unterbeschäftigungsquote liegt bei 6,3 Prozent und damit 0,1 Prozentpunkt über dem Vormonatswert. Im November des Vorjahres betrug die Unterbeschäftigungsquote ebenfalls 6,3 Prozent“, so Grote-Seifert. Die Unterbeschäftigung zeigt, wie viele Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg insgesamt auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung sind.
Nicht als arbeitslos gezählt werden beispielsweise Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen und in Arbeitsgelegenheiten oder Arbeitsuchende, die derzeit arbeitsunfähig erkrankt sind, sowie geflüchtete Menschen, die einen Sprach- oder Integrationskurs oder eine der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters besuchen. Sie alle werden zusätzlich zu den arbeitslos gemeldeten Menschen in der Statistik zur Unterbeschäftigung erfasst, die die Agentur für Arbeit ebenfalls monatlich veröffentlicht.