Herzogtum Lauenburg (pm). Die berufliche Zukunft selbst gestalten, das wünschen sich alle Schüler*innen nach ihrer Schulzeit. Die 2009 in Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eröffnet Schülern mit einem so genannten Förderschwerpunkt das Recht auf inklusive Strukturen der Berufsberatung, Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung (Art. 27 UN-BRK). Ein besonders früher Start der beruflichen Orientierung sowie das Hinzuziehen von Fachleuten sichert einen guten Start in die Arbeitswelt. Sowohl in Förderschulen als auch in Schulen des Gemeinsamen Lernens sichern Integrationsfachdienste (IFD) ein professionelles Übergangsmanagement zwischen Schule und Berufseinstieg.
Die UN-BRK bekräftigt das Recht auf Arbeit als anerkanntes Menschenrecht. Für die Umsetzung ist es unverzichtbar, ein inklusives Schulsystem dauerhaft mit einem ebenso inklusiven System weiterführender Berufsberatung zu verzahnen. Die schulische und berufliche Bildung sowie der Übergang von der Schule in das Berufsleben sind die für den späteren Berufsweg entscheidenden Phasen. Heutige Versäumnisse ziehen unwiderrufliche Folgen im weiteren Berufsleben nach sich. Für Schüler mit Förderschwerpunkt ist eine individuelle und nachhaltige Unterstützung beim Berufseinstieg besonders Ziel führend. In Schleswig-Holstein eröffnet das Modellprojekt „Übergang Schule Beruf“ Schüler*innen mit Förderschwerpunkt seit rund zehn Jahren erfolgreich neue Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. IFD-Fachkräfte unterstützen Schüler*innen dabei, ihre berufliche Zukunft selbstbestimmt zu planen und zu gestalten.
In den letzten zwei bis drei Schuljahren erarbeiten die Schüler gemeinsam mit den IFD-Fachkräften eine passende Anschlussperspektive. Die individuelle Vorbereitung auf den Einstieg in die Arbeits- und Berufswelt erfolgt durch beruflichen Unterricht, erste betriebliche Erfahrungen durch Praktika, Informationen über alternative Berufswege und individuelle Fördermöglichkeiten sowie geeignete Bildungsmaßnahmen zur weiteren Qualifizierung für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der IFD kooperiert hierfür mit Förderschulen und Schulen des gemeinsamen Lernens, Unternehmen, Arbeitsagenturen sowie dem Integrationsamt.
Das Modellprojekt „Übergang Schule Beruf“ wird von den IFD gemäß Paragraf 193 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, Abs. 2 Satz 3 in Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens durchgeführt. Die IFD sind neutrale Fachberatungsstellen vor Ort, die bei allen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Gleichstellung zur Verfügung stehen. Die Beratung und Begleitung ist für die Arbeitnehmer*innen und Betriebe kostenlos, unterliegt dem Sozialdatenschutz und steht so lange wie nötig zur Verfügung. In Schleswig-Holstein sind verschiedene Träger vom Integrationsamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein damit beauftragt, den IFD nach SGB IX anzubieten. Der IFD ist in Schleswig-Holstein an 18 Standorten vertreten.