Karlsruhe/Kiel (pm). Zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig sind und ab sofort abgemildert werden müssen, erklärt Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz: „Das Gericht hat eine aus meiner Sicht ausgewogene Entscheidung getroffen. Es gibt den Jobcentern ein Instrument an die Hand, verhältnismäßige Mitwirkungspflichten von Leistungsbeziehenden durchzusetzen, gleichzeitig müssen die Sanktionen aber so ausgestaltet sein, dass sie eine menschenwürdige Existenz ermöglichen und nicht in die Schutzbereiche der Grundrechte eingreifen“, so Buchholz am 5. November in Kiel.
Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth hatte zuvor nach der Urteilsverkündung erklärt, dass vorübergehende Leistungsminderungen zwar möglich seien, die derzeitige Ausgestaltung den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit aber nicht gerecht werde. (Aktenzeichen 1 BvL 7/16)
Hintergrund: Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ disziplinieren Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des sogenannten Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Ist eine Sanktion einmal verhängt, gilt sie immer drei Monate.