Ratzeburg (aa). Der Streit zwischen Ratzeburgs Bürgermeister Gunnar Koech und Medienunternehmer Andreas Schipplick geht in die nächste Runde. Nach neuesten Informationen, die Herzogtum direkt vorliegen, stellt Schipplick nun erneut Strafanzeige und Strafantrag gegen Koech.
Der Rechtsstreit ist das weiter andauernde Nachbeben der Ratzeburger Bürgermeisterwahl im März 2019. Schipplick, zuvor noch Unterstützer und Sponsor des damaligen Bürgermeisterkandidaten Koech, hatte sich von eben diesem abgewandt. Schipplick beschuldigte in einem Flugblatt unter dem Titel „Stadt Gespräch“ kurz vor der Bürgermeisterwahl Koech in der Vergangenheit der Errichtung einer Cannabisplantage im Haus von Koechs Fahrradladen sowie der Beteiligung an einem fingierten Darlehensvertrag. Koech ließ daraufhin mit einer einstweiligen Verfügung die Verteilung des Flugblatts stoppen. In einer eidesstattlichen Erklärung gab er an, dass alle Beschuldigungen unwahr seien. Zudem zeigte er Schipplick wegen „übler Nachrede“ und „Verleumdung“ an.
Bereits im Mai dieses Jahr wurde bekannt, dass Koech seine einstweilige Verfügung zurück genommen habe. Aktuellen Informationen zur Folge kommt die ermittelnde Kriminalpolizei nach Befragung der zur Verfügung stehenden Zeugen zum Schluss, dass „der Tatvorwurf der Verleumdung“ nicht haltbar sei. Zudem läge der Schluss nahe, dass Koechs Versicherung an Eides statt „demnach bewusst falsch abgegeben worden“ sei. Die Staatsanwaltschaft Lübeck wird gebeten, dieses strafrechtlich zu prüfen.
Auf Basis des Abschlussberichts der Kriminalinspektion Lübeck stellt Andreas Schipplick nun seinerseits Strafanzeige gegen Gunnar Koech. In seiner Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft heißt es: „Das bedeutende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in Ansehung der falschen eidesstattlichen Erklärung des Beschuldigten Koech beruht im Übrigen insbesondere darauf, dass er gestützt auf diese Erklärung auch die Öffentlichkeit und die Medien dahin informiert hat, dass die Berichterstattung über ihn falsch wäre. Damit hat der Beschuldigte Koech aber auch den Ausgang der Bürgermeisterwahl in der Stadt Ratzeburg durchaus maßgeblich beeinflusst. Das öffentliche Interesse einer Strafverfolgung insoweit kann nach unserer Auffassung nicht durch die Leistung einer Entschädigungszahlung beseitigt werden, da die Justiz feststellen muss, ob es einem Bürgermeisterkandidaten rechtlich erlaubt sein kann, durch eine im Ergebnis unwahre eidesstattliche Erklärung seine Erfolgsaussichten bei der Wahl zu beeinflussen.“
„Das ist ja ganz klar, dass jetzt so etwas kommt, weil ich das (Red. die einstweilige Verfügung) zurückgezogen habe“, erklärt Gunnar Koech gegenüber Herzogtum direkt. Bezüglich der eidesstaatlichen Zeugenaussagen, die gegen ihn vorliegen, sagt er: „Einer hat was falsches gesagt, ich oder die anderen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich weiß, dass das alles nicht stimmt. Ich wäre froh, wenn das alles beendet ist. Ich wäre aber auch ganz froh, wenn die Staatsanwaltschaft das aufklärt.“
Letzteres dürfte wohl auch die Hoffnung vieler Ratzeburger Bürger sein. Denn für Außenstehende ist es weiterhin nicht erkennbar, wer hier ein falsches Spiel treibt.