Mölln/Schwarzenbek (aa). Menschen mit Behinderung haben ebenso wie alle anderen Menschen das Recht auf lebenslanges Lernen, berufliche Bildung und eine Beschäftigung in einem „offenen, inklusiven und für sie zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld“. Dieses ist so auch in der UN- Behindertenrechtskonvention Artikel 27 festgelegt. Mit der Einführung von Qualifizierungsbausteinen im Bereich „Hauswirtschaft“ hat das Lebenshilfewerk im Kreis Herzogtum Lauenburg unter diesem Aspekt nun einen weiteren Meilenstein ins Leben gerufen.
Besonders Menschen mit Behinderungen ohne Schulabschluss können häufig aufgrund ihrer Einschränkungen keine reguläre und oft auch keine theoriereduzierte (Fachpraktiker-)Ausbildung absolvieren. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten aber jedem Menschen zugänglich und das gesamte Berufsleben lang möglich sein. Genau für diesen Personenkreis bieten Qualifizierungsbausteine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Möglichkeit sich beruflich weiterzubilden und sich die erworbenen Kompetenzen formal durch die Industrie- und Handelskammer in Form eines Zertifikates anerkennen zu lassen.
„Sie sind die ersten, mit denen wir das Projekt starten“, erklärt LHW-Ausbildungsleitung Susanne Wandrei zusammen mit LHW-Bildungsbegleiterin Janine Kruse den sechs LHW-Beschäftigten, die zum ersten Kennlerntreffen des Qualifzierungsbausteins gekommen sind. Insgesamt neun Beschäftigte aus verschiedenen Werkstätten des Lebenshilfewerks in Mölln und Schwarzenbek werden an dieser Premiere zum Thema „Fachgerechtes Eindecken/ Speisen servieren“ teil. Der Qualifikationsbaustein umfasst insgesamt 140 Stunden praktischer und theoretischer Schulung. Vorgesehen sind auch Praktika in Kooperation mit regionalen Betrieben, wie zum Beispiel dem Harlekin in Mölln. Der Abschluss ist für Februar nächsten Jahres vorgesehen. Danach plant das Lebenshilfewerk weitere Qualifikationsbausteine im Bereich Hauswirtschaft und in anderen Berufsfeldern.
Am Ende dieses ersten von der IHK anerkannten Qualifizierungsbausteins steht eine Prüfung. Bei Bestehen gibt es ein Zertifikat, wer die Prüfung nicht schafft oder zu dieser antreten will, erhält eine Teilnahmebescheinigung. Der Qualifizierungsbaustein selbst ist herausgelöst aus der regulären Vollausbildung zum Hauswirtschafter. Das Zertifikat soll später als Türöffner bei Bewerbungen um ein Praktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt helfen. „Potenzielle Arbeitgeber können mit einem Blick in das Zertifikat dann besser einschätzen, was ihr könnt und wo und wie sie auch einsetzen können“, beschreibt es der ebenfalls anwesende Harlekin-Geschäftsführer Alexander Gehrling.
Bei gutem Gelingen des ersten Qualifizierungsbausteins und entsprechender Nachfrage soll ein zweiter Qualifizierungsbaustein gleich im Anschluss angeboten werden.