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Titel Gesundheit

Badeverbot am ‚Gudower See‘ aufgehoben – Badewarnung bleibt bestehen

von Pressemitteilung
September 4, 2019

Gudow (pm). Das am 28. August 2019 ausgesprochene Badeverbot für den Gudower See konnte das Amtes Büchen heute wieder aufheben. Dieses teilte der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg mit. Die Massenansammlung von Blaualgen an der Bademöglichkeit hat sich wieder aufgelöst.

Bei bestimmten Wetterlagen kann es im Gudower See jedoch zu jeder Zeit erneut zu einer vermehrten Entwicklung von Blaualgen kommen. Daher wurde der örtlichen Ordnungsbehörde des Amtes Büchen vom Fachdienst Gesundheit empfohlen, für die eine Badewarnung bestehen zu lassen und am Gudower See mit Hinweistafeln darüber zu informieren.

Blaualgenmassenentwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten kann, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden im Gudower See. In allen Fällen sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird der Fachdienst Gesundheit die Öffentlichkeit darüber unterrichten.

Tags: BadeverbotGudowGudower See

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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