Herzogtum Lauenburg (pm). Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen: Wenn Beamte des Zolls Betrieben im Kreis Herzogtum Lauenburg eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden – vorausgesetzt, sie nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau.
Im vergangenen Jahr kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Kiel in der Region insgesamt
1.075 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen. Das sind elf Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 280 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus 18 Prozent gegenüber 2017). In 21 Fällen – und damit in fast jedem dreizehnten Hotel, Imbiss oder Restaurant –deckten sie einen Mindestlohnverstoß auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Hamburg-Elmshorn beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne).
„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten – den gesetzlichen oder einen höheren Branchen-Mindestlohn. Mindestlohn-Verstöße sind immer noch an der Tagesordnung. Und das obwohl es den gesetzlichen Mindestlohn schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert NGG-Gewerkschaftssekretärin Christa Theinert. Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelangestellten
komme es am Monatsende auf jeden Euro an.
Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagen, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, macht, so die NGG Hamburg-Elmshorn, eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie. Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist. Je höher das Risiko für schwarze Schafe ist, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzen sie auf Tricksereien“, betont Theinert. Der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mehr als 10.000 Beamte aufzustocken, sei ein „wichtiger Schritt“. Derzeit sei die FKS von dieser Zielmarke aber noch weit entfernt. Nach Informationen der NGG waren bundesweit zuletzt lediglich 6.600 Planstellen für Kontrolleure
besetzt – 133 davon beim Hauptzollamt Kiel.
„Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Bei Schummeleien mit den Stundenzetteln können die Beamten gegen den Arbeitgeber ermitteln – und geprellte Löhne zurückfordern“, erklärt Christa Theinert. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren. Im Gastgewerbe wurde bereits mit dem gesetzlichen Mindestlohn eine Aufzeichnungspflicht der geleisteten Stunden eingeführt. Die NGG hatte sich dafür gegen den Widerstand der Arbeitgeber starkgemacht.