Kiel (pm). Zu Beginn der sommerlichen Reisezeit macht das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) auf die Vorschriften für das Mitbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reisegepäck aufmerksam. Es wird um einen sorgsamen Umgang mit diesen Lebensmitteln zur Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen gebeten.
„Lebensmittel tierischer Herkunft können Träger von hochansteckenden Tierseuchenerregern sein“, so Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. Beispiele seien die Maul- und Klauenseuche (MKS) und aktuell insbesondere die Afrikanische Schweinepest (ASP). „Sollten Lebensmittel mitgebracht und achtlos in der Natur oder an Autobahnraststätten entsorgt oder an Haustiere verfüttert werden, ist das Risiko einer Tierseuchenübertragung sehr hoch. Bitte seien Sie achtsam, sodass wir einen Seuchenfall in Deutschland verhindern können“, appellierte Albrecht an alle Reisenden.
Derzeit treten die MKS und die ASP in zahlreichen Staaten innerhalb (Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Ukraine, Rumänien, Ungarn, Polen, Bulgarien und zuletzt auch Belgien) und außerhalb der EU auf (zum Beispiel China, Korea, Russland, Südafrika, Vietnam u.a.).
Gerade im Hinblick auf die ASP sollten keine fleischhaltigen Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren, Schinken) oder Jagdtrophäen von Wild- oder Hausschweinen aus von der ASP-betroffenen Ländern beziehungsweise Regionen mitgebracht werden.
Für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland gelten strenge Vorschriften über das Mitführen von tierischen Lebensmitteln im Reisegepäck. Es dürfen grundsätzlich keine Lebensmittel tierischer Herkunft wie Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst als Reiseproviant oder Urlaubsmitbringsel mitgebracht werden. Weiterhin müssen die anderen mitgebrachten tierischen Lebensmittel zur amtlichen Kontrolle an einer veterinärrechtlichen Grenzkontrollstelle vorgestellt werden und dabei von den erforderlichen Dokumenten begleitet sein. In der Regel erfüllen Urlaubsmitbringsel oder Reiseproviant diese strengen Anforderungen nicht.
In Schleswig-Holstein ist als Besonderheit zu beachten, dass es keine veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen gibt und im Reisegepäck mitgeführte tierische Lebensmittel aus Nicht-EU Ländern grundsätzlich bei der Einreise am EU-Eingangsort zu beseitigen sind. Zum Beispiel darf kein Käse aus der Türkei im Reisegepäck mitgebracht werden. Auch bei der Rückkehr von Kreuz- oder Fährfahrten aus Nicht-EU Ländern ist diese Regelung zu beachten.
Für die Einreise aus Andorra, den Färöern-Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Mario und der Schweiz gelten diese Bestimmungen nicht. Ebenfalls gibt es weitere Ausnahmen für Fisch, Säuglingsnahrung und Spezialtierfutter.
Nähere Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des MELUND sowie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (https://www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/_Texte/ErzeugnisseTierischenUrsprungs.html), bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland, bei den für den Wohnsitz zuständigen Veterinärbehörden und bei der für Sie örtlich zuständigen Zolldienststelle bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren.