Herzogtum Lauenburg (pm). Der DGB-Kreisverband Lauenburg und das Kommunalpolitische Frauennetzwerk (KopF) Herzogtum Lauenburg e.V. rufen anlässlich des 70. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 in einem Offenen Brief dazu auf die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Kommunalpolitik umzusetzen.
In dem Brief an die kommunalen Selbstverwaltungsgremien verweisen der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Kommunalpolitische Frauennetzwerk ausdrücklich auf den 1994 hinzugefügten Arbeitsauftrag im Grundgesetz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art.3, Abs. II Satz 2 GG)
Dazu Thea Berling, Vertreterin des DGB-Kreisvorstandes Lauenburg: „Am 23. Mai 2019, 70 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes, auf das wir nach wie vor so stolz sind, ist dieser Arbeitsauftrag weiterhin offen, denn eine volle Gleichberechtigung ist noch lange nicht erreicht. Deshalb wollen wir eine überfällige Diskussion anstoßen. Wir wollen, dass sich etwas ändert. Wir wollen nicht weitere 70 Jahre auf die Umsetzung der Gleichberechtigung warten.“
Tatsächlich gehören dem aktuellen Kreistag im Herzogtum Lauenburg nur zu knapp 35 Prozent Frauen an. In den politischen Gremien der Kreiskommunen sieht es häufig noch düsterer aus. In Ratzeburg sind beispielsweise von 31 Mitgliedern der Stadtvertretung lediglich 7 Frauen, das bedeutet gerade mal knapp 23 Prozent.
Die bisherigen Bemühungen den Frauenanteil in der Kommunalpolitik zu erhöhen reichten offensichtlich nicht aus. Elke Hagenah, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises: „Qualifizierungsangebote und Ermutigungen sind wichtig aber greifen zu kurz. Frauen müssen nicht einfach nur lernen sich besser an die Verfahrensweisen und Regeln in der politischen Arbeit anzupassen, die vornehmlich von Männern festgelegt worden sind. Diese Abläufe müssen dahingehend verändert werden, dass sowohl Frauen als auch Männer sich engagieren können, auch wenn sie, mitunter zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit, Kinder erziehen oder Pflegearbeit leisten.“
Der DGB-Kreisverband Lauenburg und das Kommunalpolitische Frauennetzwerk fordern deshalb, folgende Maßnahmen zu prüfen. Gremiensitzungen der kommunalen Selbstverwaltung, wie Stadtvertretungen, sollen künftig überwiegend vormittags stattfinden. Wenn nötig sollen Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Eventuelle Verdienstausfälle aufgrund der Teilnahme an Sitzungen sollen bis zu einem festzulegenden Maximalbetrag kompensiert werden. Die Regelungen für andere Selbstverwaltungsgremien oder ehrenamtliche Engagements (z.B. Vollversammlung Handwerkskammer oder Freiwillige Feuerwehr) können als Orientierung dienen.
Bei Kommunalwahlen soll eine Frauenquote gelten. Die Möglichkeiten einer rechtssicheren Umsetzung sollen geprüft werden. Simone Kroll-Schilke, Vorstandsmitglied bei KopF (Kommunalpolitischen Frauennetzwerk Herzogtum Lauenburg e.V.): „Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen nicht nur einer Förderung der Gleichberechtigung von Frauen sondern auch einer generellen Aufwertung kommunalpolitischen Engagements. Die Mitglieder kommunaler Selbstverwaltungsgremien sind keine Feierabendpolitiker*innen, sie leisten einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl und unsere Demokratie im Sinne des Grundgesetzes.“