Kiel (pm). „In der Grundschule wird das Fundament für eine erfolgreiche schulische Bildung gelegt. Das muss sich deutlicher auch in der Bezahlung der Grundschullehrkräfte widerspiegeln – daher heben wir deren Besoldung an“, sagte gestern im Kabinett Bildungsministerin Karin Prien. Die Ministerin unterrichtete die Mitglieder der Landesregierung nach der Verbandsanhörung in der zweiten Kabinettsbefassung über den Gesetzentwurf. Die Anhörung habe gezeigt, dass Gewerkschaften und Verbände die Besoldungsanhebung für das Grundschullehramt grundsätzlich begrüßten, betonte Prien. Mit der schrittweise Anhebung der Besoldung bis zum Jahr 2025 von A 12 auf A 13 soll nicht nur die Wertschätzung für die Arbeit von Grundschullehrkräften zum Ausdruck gebracht werden, sondern das Grundschullehramt insgesamt auch attraktiver werden und so für Nachwuchslehrkräfte reizvoller werden – „es ist also auch ein Beitrag zur Lehrkräftegewinnung und zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung“, so die Ministerin.
„Ab 1. August 2020 beginnen wir damit, die Grundschullehrkräfte nach und nach in die Besoldungsgruppe A 13 überzuleiten“, erläuterte die Ministerin. Sie sollen zunächst eine ruhegehaltfähige Zulage zum Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A 12 erhalten, diese werde dann jährlich jeweils zum 1. August weitere 80 Euro angehoben. Am 1. August.2025 seien alle Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13 aufgestiegen.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, schon jetzt die Besoldung der Grundschulleitungen zu erhöhen. Dazu werden in einem ersten Schritt die Gehälter der Grundschulleitungen und ihrer Vertretungen um zunächst eine halbe Besoldungsstufe ab dem 1. August 2019 erhöht. Ab August 2020 folgt die zweite Hälfte. Über die schon bestehenden Funktionsstellen an Grundschulen hinaus werden neue geschaffen, und zwar für stellvertretende Schulleitungen an kleineren Grundschulen mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern. „“Damit wollen wir anerkennen, dass auch an kleineren Grundschulen anspruchsvolle Leitungsaufgaben zu erfüllen sind und dass auch dort eine entsprechend besoldete Stellvertretung notwendig ist““, sagte Bildungsministerin Prien. Das Gleiche gelte für Funktionsstelleninhaber/-innen an anderen Schularten mit der Befähigung für das Grundschullehramt – zum Beispiel Koordinator/-in für die Primarstufe an einer Gemeinschaftsschule sowie hauptamtliche Studienleiter/-innen im Sachgebiet Grundschule im Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH).
Für die Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften investiere das Land am Ende – ab dem Haushaltsjahr 2026 – jährlich rund 33,5 Millionen Euro plus aufwachsende Versorgungsausgaben bis zu 24 Millionen Euro. „Enorm viel Geld – aber wir sind überzeugt, dass wir damit wirklich eine Investition in die Zukunft für Grundschulkinder, Grundschullehrkräfte und für unser Land insgesamt tätigen“, sagte Ministerin Prien.