Kiel (pm). Seit letzter Woche gilt in Schleswig-Holstein das neue Vergabegesetz. Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz mitteilte, profitieren damit alle Vergabestellen und Unternehmen im Land von deutlich einfacheren Beschaffungsregeln.
„Hervorzuheben ist insbesondere das Gebot, dass alle Unternehmen zunächst lediglich Eigenerklärungen abgeben müssen und nur der erfolgreiche Bieter zusätzliche Nachweise beibringen muss. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Mittelstandsfreundlichkeit“, so der Minister. Im Hinblick auf Tarifentgelte und Mindestlöhne bleibe es beim bisherigen Schutzniveau. Das Gesetz ermögliche insbesondere auch die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsaspekten bei Beschaffungen. Buchholz: „Alle Vergabestellen haben dabei eine verantwortungsvolle und weitreichende Entscheidungsfreiheit.“
In der kommenden Woche veröffentlicht das Wirtschaftsministerium die neue Vergabeverordnung Schleswig-Holstein (SHVgVO), die rückwirkend ab dem 1. April gelten wird. Darin werden wichtige Ausnahmen von den anzuwendenden Verfahrensordnungen (VOB/A 2019 und UVgO) geregelt. So werden die bewährten Wertgrenzen für erleichterte Vergaben im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit entfristet. Weitere Verfahrenserleichterungen ermöglichen zudem, Aufträge schneller und passgenau unter Einbeziehung der kleinen und mittelständischen Unternehmen erteilen zu können.
Besonders mittelstandsfreundlich ist nach den Worten von Buchholz auch die Einführung einer Vorabinformation der erfolglosen Bieter vor Zuschlagserteilung: „Auf diese Weise erhalten diese Unternehmen früher die Möglichkeit, ihre für das Angebot reservierten Ressourcen schneller neu zu disponieren.“ Darüber hinaus gelten weitreichende Erleichterungen für Vergaben von Bauleistungen, die Wohnzwecken dienen. Dies kann zu einem schnelleren Baubeginn und einer Verbesserung am Wohnungsmarkt führen.