Herzogtum Lauenburg (pm). Gleiche Arbeit, unterschiedliche Bezahlung: Im Kreis Herzogtum Lauenburg verdienen Frauen, die in Vollzeit arbeiten, dreizehn Prozent weniger als Männer. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zum Internationalen Frauentag am heutigen Freitag, 8. März, mitgeteilt.
Die NGG verweist hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach kommen Männer mit einer Vollzeitstelle im Kreis Herzogtum Lauenburg auf ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 2.949 Euro pro Monat – Frauen hingegen nur auf 2.564 Euro. In Schleswig-Holstein beträgt der Verdienstunterschied bei Vollzeit zwischen den Geschlechtern elf Prozent (Männer: 3.065 Euro, Frauen: 2.723 Euro). Dies liege teils an niedrigeren Positionen, die Frauen häufig hätten, aber auch an der schlechteren Bezahlung sogenannter Frauenberufe etwa in der Pflege-, Erziehungs- und Verkaufsbranche, so die die NGG Hamburg-Elmshorn. Die Gewerkschaft kritisiert insbesondere eine „mangelnden Zahlungsbereitschaft“ von Unternehmen.
Gewerkschafterin Silke Kettner spricht von einer „Diskriminierung per Lohnzettel“. Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen. „Dabei sind es immer noch vor allem Frauen, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern – und das unbezahlt.“
Auch deshalb seien sie oft gezwungen, weniger zu arbeiten. So sind nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell 74 Prozent aller Teilzeitstellen im Kreis Herzogtum Lauenburg weiblich. „Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben – oder noch weniger“, kritisiert Kettner. Allein das Gastgewerbe beschäftigt laut Arbeitsagentur im Kreis 1.560 Minijobber. 1.020 von ihnen sind Frauen.
Die Folgen seien spätestens im Rentenalter „dramatisch“, so die NGG. „Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben hat, der bekommt kaum Rentenpunkte. Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, betont Kettner. Am Ende zahlten Steuerzahler die Quittung für die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Damit müsse Schluss sein. „Unternehmen, die Frauen und Männer für den gleichen Job unterschiedlich bezahlen, sollten mit Konsequenzen rechnen.“
Die Möglichkeit dazu biete zwar das sogenannte Entgelttransparenzgesetz, das seit gut einem Jahr gilt. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdient. Chefs müssen dann bestehende Unterschiede abschaffen. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bisher kaum genutzt. Nach Einschätzung von Silke Kettner liegt das auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind – „obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind“. Die NGG macht sich für einen gesetzlichen Anspruch auf „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ stark.