Mölln (pm). Die Stadtwerke Mölln GmbH hat im Auftrag der Stadt von dem geplanten Erneuerungsvolumen von rund 1.250 Leuchten schon fast zwei Drittel in über hundert Straßen der Stadt in den vergangenen zwei Jahren umgesetzt. Der vereinbarte Zeitraum, in fünf Jahren mindestens die Hälfte zu erneuern, ist damit vorzeitig erfüllt. Der überwiegende Rest ist für 2019 vorgesehen.
Mit der Installation der neuen LED Lampen tritt auf der jeweiligen Straße eine Verbesserung der Beleuchtungssituation ein, die neuen Leuchten scheinen heller und zielgerichteter auf Straße und Gehweg. In Einzelfällen treten an geänderten Standorten oder wegen des erhöhten Lichtpunktes noch Störungen durch überhängende Bäume oder Büsche von angrenzenden Grundstücken auf, an deren Beseitigung wird noch gearbeitet.
Grundstückseigentümer, deren Bäume oder Büsche in den Straßenraum ragen, müssen diese zurückschneiden, wenn sie den Verkehr, auch für Fußgänger, auf der Straße beeinträchtigen. Das ist immer auch der Fall, wenn die Ausbreitung der Lichtkegel der Leuchten behindert wird.
Da die Straßenbeleuchtung Bestandteil der jeweiligen Straße ist, ist die Erneuerungsmaßnahme nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Mölln für die Anlieger beitragspflichtig. Hierbei ist nicht relevant, ob vor dem jeweiligen Grundstück eine Verbesserung der Beleuchtung eingetreten ist, aufgrund des Alters der ersetzten Leuchten reicht die Erneuerung allein schon aus.
Es wird um Verständnis gebeten, dass Auskünfte zur Beitragshöhe einzelner Grundstücke im Vorwege regelmäßig nicht erteilt werden können, da die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes auf die anliegenden Grundstücke genauso aufwändig ist, wie bei einem kompletten Straßenausbau. Die Verwaltung wird daher gleich nach Ermittlung der Beiträge für die jeweilige Straße die Beitragsbescheide versenden. Dies wird in vielen Fällen nicht zeitnah nach Aufstellung der neuen Leuchten erfolgen können, so dass für einige Straßen der hierfür gesetzlich zulässige Zeitraum von vier Jahren ausgeschöpft werden muss. Die versandten Beitragsbescheide werden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Wunsch natürlich gerne erläutern.